Die LSW Netz GmbH & Co. KG hat die Gemeinde Wesendorf mehrfach in Gesprächen darüber informiert, die 110 KV-Leitung, die auch durch die Gemarkung sowie durch die geschlossene Ortslage führt, verstärken zu müssen, um zukünftig den hier produzierten Strom durch Windkraftanlagen und Photovoltaik-Anlagen in das überörtliche Netz weiterzuleiten.
Und das dazu nötige neue Umspannwerk soll, wenn möglich, in der Nähe der 110 KV-Leitung errichtet werden, um weitere Umleitungen der neuen Leitung zu vermeiden. Deshalb wurde eine rund 7.370 Quadratmeter große Fläche nördlich des Tennisplatzes der Gemeinde an der Kreisstraße 7 (K7 / Hasenberg) dafür vorgesehen. Die bisherige 110 KV-Leitung führt dort entlang, so können die Kosten in Grenzen gehalten werden. Die jetzige Leitung führt vom Umspannwerk Gamsen zum Umspannwerk Oerrel.
Die neue Trasse verläuft in etwa parallel zur bestehenden Trasse, allerdings mit Gittermasten, die um ein Drittel höher sind als die bisherigen Masten. Damit verlängert sich auch der Abstand von Mast zu Mast, sodass nicht wie bisher 164 Masten, sondern nur noch 90 Gittermasten errichtet werden müssen. Deshalb soll auch die Trassenführung nicht mehr durch das Baugebiet Wesendorf Nord, sondern als Umleitung um das Baugebiet Wesendorf Nord herum verlegt werden, was für die Gemeinde positiv ist.Der Bürgermeister erklärte den Ratsmitgliedern das entsprechende Bauvorhaben anhand vorliegender Planungsunterlagen. Er sagte, dass dieses gerade im Zuge der noch zu errichtenden Windenergieanlagen sowie auch der größeren Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemarkung Wesendorf und Wahrenholz von Wichtigkeit sei. Denn der Strom, der dann dort produziert werde, müsse ja zu den Verbrauchern gebracht werden.Auch Siegfried Weiß (SPD) ergänzte, dass das neue Umspannwerk an dem Standort von besonderer Bedeutung und sinnvoll sei.So beschloss der Rat einstimmig, dass die Gemeinde der LSW die 2.370 Quadratmeter große Fläche zu einem Kaufpreis von 0,55 Euro pro Quadratmeter verkaufe. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Geländes stehen, wie unter anderem der Grundbucheintragung, Rechtsanwalts- und Notarkosten, Vermessungskosten und Grunderwerbssteuer, hat die LSW zu tragen. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über den von der K7 abzweigenden Weg, der zur Tennisanlage führt. Ein für das Bauvorhaben vorgesehener Ausbau des vorhandenen Weges geht ebenfalls zu Lasten der LSW, so der einhellige Beschluss des Rates.