Er selbst gab das Unschuldslamm. Wie sein Auto Mitte November von seinem angestammten Platz zu Hause in eine andere Straße des Ortes gelangen konnte, wo die herbeigerufene Polizei es feststellte, konnte er sich nicht erklären. Überhaupt, die Batterie des Wagens sei leer. Der Richter hielt ihm vor: „Der Wagen muss aber bewegt worden sein.“
Wer, wenn nicht der Autohalter selbst, hatte also das Fahrzeug an einen Ort gefahren? Ob es üblich sei, dass jemand anderes Zugriff auf die Autoschlüssel habe, verneinte der Angeklagte auf Nachfrage auch. Seine Theorie: Die Zeugen – die ehemaligen Unfallgegner – seien wohl sauer auf ihn und würden ihm nun böse mitspielen mit der Behauptung, er sei Auto gefahren, obwohl er es zu dem Zeitpunkt gar nicht gedurft hätte.
Die wiederum entkräfteten mit ihren Aussagen die Behauptung. Beim Spaziergang sei der Angeklagte ihnen am Lenkrad sitzend mit dem Auto entgegen gekommen. Weil sie wussten, dass er das nicht gedurft hätte, riefen sie die Polizei. So schätzte es auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein. Das Ehepaar habe „keinen Anlass, ihn anzuschwärzen“.
Der Angeklagte selbst wiederum liefere kein Argument, wie sein Auto von A nach B gekommen sei. Verschärfend komme hinzu, dass der 55-Jährige binnen kurzer Zeit rückfällig geworden sei. Der Forderung einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro schloss sich der Richter an. Die Hintergründe der Fahrt ohne Führerschein seien „zweifelsfrei“ geklärt.
Der Angeklagte zeigte sich missmutig und blieb bei seiner Haltung, die Zeugen würden sich einfach nur rächen wollen: „Ich sag da nix mehr zu“, meinte er vor dem Urteilsspruch.