Mal rollen von vorneherein die rechten Reifen eines Autos auf dem Fahrradstreifen, damit der Gegenverkehr an parkenden Autos vorbeifahren kann. Ein anderes Mal nötigt ein Autofahrer beim Vorbeifahren an einem parkenden Wagen den bevorrechtigten Gegenverkehr, verbotenerweise auf den Fahrradstreifen auszuweichen. Das sorgt nicht nur für Unmut: Mitte Mai schrammten zwei Autos so dicht aneinander vorbei, dass die Außenspiegel beschädigt wurden. Der mutmaßliche Verursacher fuhr einfach weiter.
Laut Stefan Heinemann, dem Verkehrsexperten der Gifhorner Polizeiinspektion, ist dieser „Spiegelklatscher“ ein Einzelfall. Konflikte entlang des Fahrradstreifens gebe es gleichwohl. Er bestätigt die Beobachtung, dass immer wieder Kraftfahrer verbotenerweise über die Doppellinie fahren. Vor allem in der ersten Zeit nach der Fahrbahnerneuerung und der damit einhergehenden Neuausrichtung der Verkehrsführung kam es zu Verstößen. „Es hat nicht funktioniert.“
Heinemann vermutet dahinter mangelnde Aufklärung bei den Verkehrsteilnehmern, die eine breite Straße vor sich sehen. „Sie denken, dass die Linie wie beim Fahrradschutzstreifen überfahren werden darf.“ Darf sie aber nicht, durchgezogen ist das nun einmal ein Tabu. Beim sogenannten Fahrradschutzstreifen ist die Linie gestrichelt.
Laut Heinemann hat der Fahrradstreifen die Straßenbäume auf dem südlichen Gehweg erhalten. Diese stehen nämlich mitten auf der Nebenanlage, sodass sich dort ein Geh-/Radweg nicht wirklich umsetzen ließ. Im Zusammenspiel mit den aufmarkierten Parkbuchten auf der Nordseite sollte die Beruhigung des motorisierten Verkehrs ein gewolltes Nebenprodukt der Verkehrsführung sein. Wichtig ist dem Verkehrsexperten der Polizei, die die Unfallkommission des Landkreises anführt, auch die Sicherheit der Radler. Denn entgegen landläufiger Meinung bei vielen von ihnen seien sie auf der Fahrbahn sichere. Denn dort nähmen die Autofahrer sie eher wahr als auf dem Gehweg. Aus Sicht von Heinemann gibt die Gesamtbreite der Straße diese Regelung her.
Doch wie lässt sich das Verbot des Überfahrens durchsetzen? Heinemann kann den Wunsch vieler Bürger nach mehr Kontrollen verstehen. Einsatz- und Streifendienst oder Verfügungseinheit kämen dem auch nach. Doch die Erfahrung zeige: Die sichtbare Präsenz der Beamten sorge dafür, dass sich Autofahrer korrekt verhalten – so lange die Beamten vor Ort seien. „Nachhaltig ist das nicht.“
Inzwischen hat die Stadt Infotafeln installiert. Diese erfüllten zwar nicht die Norm der Straßenverkehrsordnung, verdeutlichten aber auf einen Blick, was zu beachten sei, sagt Heinemann. Belastbare Zahlen hat er nicht, aber nach seinem Eindruck gehe die Zahl der Verstöße zurück.
Die Celler Straße ist für Heinemann auch ein Beispiel dafür, dass immer weniger Verkehrsteilnehmende ihr Umfeld bewusst wahrnehmen. Ein weiteres Beispiel hat er an seiner Dienststelle vor der eigenen Nase: Seit rund einem halben Jahr gilt an der Kreuzung Hindenburgstraße/Knickwall rechts vor links – was selbst Anwohner noch nicht verinnerlicht hätten. Auch Tempo 20 statt 30 in Torstraße und Cardenap habe sich längst noch nicht herumgesprochen.
Für die Verkehrsführung auf der Celler Straße gilt laut Heinemann deshalb: „Es ist ein Prozess.“ Mit der Zeit werde es sich einspielen.