„Balkonkraftwerke“ haben in den letzten Jahren ein großes Wachstum erlebt und erlauben einen niedrigschwelligen Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Ziel dieser Förderung ist, unter Berücksichtigung einer sozialen Fördergrenze in Höhe bis zum Doppelten des Bürgergeldregelsatzes, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, die eigenen Kosten des Strombezugs im privaten Haushalt zu senken. Kreisverwaltungs-Sprecherin Anja-Carina Riechert sagt: „Nach den Kriterien der Richtlinie ist unter anderem eine einmalige Förderung je Antragstellerin oder Antragsteller – auch für Mieterinnen und Mieter – in dem dazugehörigen Haushalt in Höhe von 200 Euro möglich. Durch Verabschiedung des Solarpakts 1 auf Bundesebene im Mai wurden nun ergänzend einige Veränderungen auf den Weg gebracht, um diese Form der Energiegewinnung zu erleichtern.“
Für ein paar hundert Euro gebe es jetzt schon „Minikraftwerke“, die sich am Balkongitter befestigen lassen. Den Strom könne man über eine Steckdose in das Netz einspeisen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei das eine echte Ersparnis, denn was sie an Sonnenstrom „ernten“, müssen sie nicht an Strom zukaufen.
„Durch die oben beschriebene neue gesetzliche Regelung im Zuge des Solarpakts ist dies künftig noch einfacher. So bedarf es künftig lediglich der Meldung/Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und nicht mehr wie bisher der Anmeldung beim Netzbetreiber. Auch braucht es nicht zwingend einen digitalen Stromzähler. Stattdessen kann ein bereits vorhandener Stromzähler auch vorübergehend ,rückwärts laufen’, wenn es mehr Strom vom Balkon gibt, als der Haushalt verbraucht“, so Riechert.
Die Details für die Antragstellung zur Förderung und den damit verbundenen Voraussetzungen seien der vom Kreistag beschlossenen Richtlinie zu entnehmen. Insgesamt stünde im Haushaltsjahr 2024 Geld in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung. Bei dem vorgesehenen Förderbetrag von 200 Euro ergebe sich daraus eine Zahl von 225 möglichen Zuwendungsbescheiden. Es sei vorgesehen, dass die Bewilligung der Anträge im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Antragseingangs erfolgt (sogenanntes „Windhundverfahren“). Dabei erfolge die Bearbeitung und Antragstellung digital/online über das Serviceportal des Landkreises Gifhorn.