Der Landkreis Gifhorn erklärt, was sich hinter der Tierseuche verbirgt: Bei der Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) handelt es sich um eine durch ein Virus hervorgerufene Tierseuche. Das Virus teilt sich auf in verschiedene Typen. Bei dieser nicht auf den Menschen übertragbaren Krankheit wird das Virus über verschiedene Mückenarten (Gnitzen) durch einen Stich auf die Tiere übertragen.
Bei den betroffenen Tierarten könne es nach Infektion zu Krankheitserscheinungen kommen. Bei den hauptsächlich betroffenen Schafen zeigten sich je nach Fall Fieber, Läsionen der Schleimhäute mit Ödemen am Kopf sowie Lahmheiten aufgrund von Entzündungserscheinungen am Kronsaum. Einige Tiere könnten an der Infektion sterben.
Bei den auch betroffenen Rindern zeigen sich Fieber, Läsionen an den Schleimhäuten mit Nasenausfluss, Bindehautentzündung, Milchrückgang und Lahmheiten. Tierhalter und Tierärzte sollten auf verdächtige Symptome achten und gegebenenfalls dem Veterinäramt mitteilen.
Nachdem man es in der Vergangenheit mit Infektionen mit dem Serotyp 8 des Blauzungenvirus zu tun hatte, erfolgte im Herbst 2023 ein neues Seuchengeschehen mit dem bislang hier noch nicht aufgetretenen Blauzungenvirus des Serotyps 3 in den Niederlanden sowie in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Nachdem es in den letzten Wochen eine Reihe von Ausbrüchen im Westen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben hatte, sei es nun im Landkreis Gifhorn zu einem bestätigten Fall der Tierseuche bei einem Schaf gekommen. „Neue Ausbrüche der Tierseuche sind wahrscheinlich“, teilt der Landkreis mit.Da die Übertragung der Infektion durch Gnitzen sowohl auf der Weide als auch im Stall möglich ist, hätten die Tierhalter im Landkreis nur wenige Möglichkeiten, den Infektionen auszuweichen. Die Tierhalter können die Wahrscheinlichkeit von Mückenstichen bei den Tieren durch die Gabe von mückenabwehrenden Mitteln senken.
Darüber hinaus seien seit wenigen Wochen Impfstoffe gegen das (BTV) Virus Serotyp 3 auf dem Markt. „Sie schützen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Ausbrechen von Krankheitserscheinungen bei einer guten Verträglichkeit des Impfstoffes beim Tier“, so der Landkreis. Eine Beihilfe für die Impfung werde seitens der Tierseuchenkasse nicht mehr gewährt.
Einschränkungen für den Handel in der infizierten Zone Niedersachsen bestehen für von Ausbrüchen betroffene Betriebe nicht, nur bekannt infizierte Tiere dürften für den Zeitraum der Zirkulation des Virus im Blut nicht verkauft werden, damit die Tierseuche nicht weiterverbreitet wird.Der Landkreis Peine rüstet sich bereits, bestätigte Erkrankungen an der Blauzungenkrankheit gibt es jedoch noch nicht, teilt Fabian Laaß, Pressesprecher des Landkreises, mit. Generell gelte: Nach dem Tiergesundheitsgesetz sei jeder Tierhalter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden. „Dafür müssen sich Tierhalter im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihnen gehaltenen Tieren sachkundig machen und Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen treffen, die beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.“
Die Blauzungenkrankheit sei anzeigepflichtig. Der Tierhalter und andere für die Betreuung der Tiere verantwortliche Personen müssten den Verdacht auf Blauzungenkrankheit dem zuständigen Veterinäramt mitteilen. Das Veterinäramt überprüfe risikobasiert unter anderem die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorgaben. Da die Impfung aktuell freiwillig ist, werde seitens des Veterinäramtes nur überprüft, ob im Falle der freiwilligen Impfung diese rechtskonform durchgeführt und dokumentiert wurde. Die Durchführung der Impfung ist genehmigungspflichtig. Drei Impfstoffe gegen das Virus sind aktuell verfügbar, jedoch nicht offiziell zugelassen.
„Der Einsatz dieser Impfung ist freiwillig und die Entscheidung über den Einsatz wird vom Tierhalter und seinem Hoftierarzt anhand der betriebsindividuellen Risikosituation getroffen“, erläutert Laaß. Da die Durchführung der Impfung aktuell genehmigungspflichtig ist, wurde diese zur Erleichterung der flächendeckenden freiwilligen Vorsorgemaßnahme per Allgemeinverfügung vom Donnerstag für das Gebiet des Landkreises Peines gestattet.