Nach der Berichterstattung der AZ schoss das Thema Lachgas bundesweit in die Medien. Fernsehteams berichteten aus der Mühlenstadt. Der Unmut der Gifhorner Eltern erreichte sogar Berlin und den zuständigen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch er möchte dem Lachgas-Missbrauch und den gefährlichen gesundheitlichen Folgen den Kampf ansagen. Nach einem Bundesratsbeschluss Mitte Juni soll ein Gesetz alles Weitere regeln.
Der Nachbarkreis Helmstedt wollte so lange nicht warten und verbot vor Wochen den Lachgasverkauf an Jugendliche unter 18 Jahre. Aus Snackautomaten müssen die Kartuschen auch entfernt werden, wenn kein elektronischer Altersnachweis verlangt wird. Solch ein Verbot ist im Zuge der Gefahrenabwehr im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz möglich.
Der Landkreis Gifhorn strebte eine solche Lösung nicht an. „Da rasch mit einer Entscheidung über das Verbot des Verkaufs an Kinder und Jugendliche gerechnet wird, würde der Landkreis Gifhorn derzeit von einer eigenen Gefahrenabwehrverordnung zunächst Abstand nehmen wollen“, hieß es auf AZ-Anfrage. Nun jedoch machen Kreistagsfraktionen Druck und fordern genau jene Maßnahme, die in Helmstedt gegriffen hat. Bei der Vorberatung im Jugendhilfeausschuss einigten sich die Mitglieder auf die Formulierung: „Der Landrat wird beauftragt, eine Gefahrenabwehrverordnung auf den Weg zu bringen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas ... in aufgestellten Automaten und stationärem Handel im Landkreis Gifhorn .... an Minderjährige untersagt.“ Mit zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ging die Abstimmung aus.
Mit Stand von Ende Juli sind der Verwaltung in der Stadt Gifhorn 15 Verkaufsstellen von Lachgas bekannt. An allen Automaten gebe es eine Altersabfrage, die gewährleiste, dass keine Minderjährigen die Partydroge kaufen können.
Dass nun auf Kreisebene das Thema Lachgas im Fokus ist, nimmt Christopher Finck vom Stadtelternrat der Kitas „sehr erfreut“ zur Kenntnis.