Demnach hatte der gebürtige Dessauer laut Anklageschrift vor rund 20 Jahren ein Haus in der Kreisstadt erworben - und seinerzeit im Zuge von Umbaumaßnahmen in einer Wand eine versteckte „Luke“ entdeckt, die „nur mit einem Vierkantschlüssel“ zu öffnen ist. Darin fand der geschiedene Vater von zwei erwachsenen Kindern ordentlich verpackt in Plastiktüten neben einer „halbautomatische Kurzwaffe“ vom Typ Walther P38 – laut Wikipedia eine Standard-Ordonanzpistole der deutschen Wehrmacht - zwei Magazine sowie 50 Schuss Munition, Norma, Kaliber 9 Millimeter.
Anklage erhoben wurde gegen den Mann, der aktuell keiner Beschäftigung nachgeht und Arbeitslosengeld bezieht, nachdem er am 31. Mai diesen Jahres selbst die Polizei über den Sachverhalt informiert hatte. Den Richter am Amtsgericht trieb in der Verhandlung nach eigenen Worten die Frage um, warum der 62-Jährige erst jetzt, „nach so vielen Jahren“ sich dazu entschlossen hatte, die Sache zu melden: „Weil ich nicht wusste, wem die Waffe gehört“, antwortete der Angeklagte. Der Unbekannte hätte ja „irgendwann vor der Tür stehen können“. Das Problem sei, dass das Gesetz für unerlaubten Waffenbesitz „mindestens sechs Monate Haft“ vorsehe, so der Richter. Ein Problem insbesondere auch weil es „kein Luftgewehr“ war, das der Mann besaß, sondern eine Waffe „mit erheblichem Gefährdungspotential“. Er erklärte dem Angeklagten, dass dieser noch im Zuge der Waffenrechtsverschärfung 2017 erlassenen „Waffenamnesty“ ungeschoren davongekommen wäre, hätte er den Fund seinerzeit gemeldet. „Ja, hätte ich machen sollen“, räumte jener ein. Im Nachhinein betrachtet, sei sein Handeln „falsch“ gewesen. Gemeldet habe er es schließlich, weil er dachte, „es wird Zeit“.„Weniger geht nicht“, sagte der Richter nach dem Urteilsspruch an den nicht vorbestraften Gifhorner gewandt, der neben der Bewährungsstrafe die Auflage erhielt 200 Euro an die Opferhilfe Hildesheim zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens hat er ebenfalls zu tragen.