Ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Wünsche zu äußern, ist es wichtig, rechtzeitig vorgesorgt und diese festgehalten zu haben. In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Die Anmeldung ist offen für alle Interessierten. Eine Anmeldung ist bis zum 21. Oktober unter weiterbildung@sovd-nds.de möglich. Einen Teilnahmelink erhalten angemeldete Personen spätestens am Vortragstag an ihre angegebene E-Mailadresse. Informationen zu weiteren Veranstaltungen aus der digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.