Ausgerechnet die Umgestaltung des städtischen „Wohnzimmers“ mit neuen „Möbeln“ hat jetzt ein teures Nachspiel. Viele bewegliche Pflanzkübel anstelle weniger fester Hochbeete, und schon haben die Fachkräfte des ASG mehr zu tun: „Durch die Neugestaltung der Fußgängerzone erhöhte sich der Reinigungsaufwand, der Anteil manueller Reinigungsarbeiten ist im Verhältnis zur maschinellen Reinigung gestiegen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage der Stadt Gifhorn.
Die Folge: Die Stadtverwaltung schlägt nun eine Erhöhung des Gebührensatzes beim Reinigungs- und Winterdienst FG1 (Fußgängerzone) von 5,70 auf acht Euro pro Meter vor. Das wäre eine Steigerung in dem Bereich um 40 Prozent. Nicht ganz so drastisch sieht es beim Reinigungsdienst RD1 (Allgemeiner Straßenreinigungsdienst) aus, dieser soll von 2,39 auf 2,50 Euro pro Meter steigen. Für den Winterdienst WH1 (Hauptstraßen) wären dann 60 statt 40 Cent pro Meter fällig, für den Winterdienst WN1 (Nebenstraßen) drei statt zwei Cent pro Meter.
Bei den Schmutzwassergebühren schlägt die Verwaltung eine Erhöhung von 3,06 auf 3,21 Euro pro Kubikmeter vor. Würde die Verwaltung den Gebührenhaushalt nicht mit rund 95.000 Euro aus Überschüssen der Vorjahre entlasten, wären 3,26 Euro fällig. Ähnliches Bild bei den Niederschlagswassergebühren. Dort schlägt die Verwaltung eine Erhöhung von 54 auf 55 Cent pro Quadratmeter vor. Ohne knapp 162.000 Euro aus Überschüssen wären es 66 Cent gewesen.
Die Gebühren für die Einleitung von Grund- und Dränagewasser beim Anschluss an einen Niederschlagswasserkanal betragen ab 2025 88 Cent pro Kubikmeter und beim Anschluss an einen Schmutzwasserkanal 3,21 Euro.
Der Wirtschaftsplan 2025 sieht unter anderem gestiegene Personalkosten (2,5 Millionen Euro Löhne und Gehälter statt 2,3 Millionen Euro in 2024) und Mehrkosten bei Reparaturen und Instandhaltungen (713.700 Euro im Vergleich zu 555.000 Euro in 2024) vor.