„Ich warte auf den Planfeststellungsbeschluss“, sagt Schulz. Denn es geht nicht nur um den Kreisel, sondern auch um den Radweg zwischen Wesendorf und der B4 (und später weiter nach Ummern), an dem die Gemeinde im selben Zuge arbeitet. Privatleute und Träger öffentlicher Belange hatten auf die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen reagiert. Eine Stellungnahme sei noch offen, so Schulz. Vom Landkreis Gifhorn, genauer dessen Unterer Naturschutzbehörde.
Es dreht sich laut Schulz um eine Austauschfläche für die Heide, die die Untere Naturschutzbehörde anmahnt. „Es sind alles Kleinigkeiten“, ärgert sich Schulz über ein „relativ langes Pingpong-Spiel“.
34 Stellungnahmen insgesamt mit zusammen rund 140 zu behandelnden Einwänden und Hinweisen habe es gegeben, so Anja-Carina Riechert, Sprecherin des Landkreises Gifhorn, der nicht nur als Träger öffentlicher Belange, sondern auch als zuständige Planfeststellungsbehörde beteiligt ist.
Die Landesbehörde habe ihre Antworten im März 2024 vorgelegt. Eine abschließende Klärung einzelner Punkte, so auch der von Schulz kritisierten Frage um die Heide, stehe allerdings noch aus.
Dabei geht es laut Riechert um den passenden Ausgleichsstandort. „Die Heide soll dabei nicht umgesiedelt, sondern an einem anderen geeigneten Standort neu entwickelt werden.“ Die Bedingungen seien in der Stellungnahme mitgeteilt worden. „Infrage kommen trockene Ackerflächen. Diese müssen dann tiefgepflügt werden. Alternativ wurde vorgeschlagen, dass die Heide auch durch Auflichten von Wald- und Waldrandflächen entwickelt werden kann“, so Riechert weiter.
Mitte Januar soll es deshalb ein Krisengespräch der Beteiligten geben. Der Landkreis sieht aktuell die Landesbehörde am Zug, die Planungsunterlagen anzupassen. Riechert: „Sobald dem Landkreis als Planfeststellungsbehörde überarbeitete und damit voraussichtlich genehmigungsfähige Unterlagen vorgelegt werden, kann hier die Bearbeitung fortgesetzt werden. Erfahrungsgemäß wird es dann möglich sein, den Planfeststellungsbeschluss innerhalb von rund zwei bis drei Monaten aufzustellen und zu fassen.“
Die Landesbehörde hält sich mit Prognosen zurück, wann ein Planfeststellungsbeschluss vorliegen könnte. Sprecherin Christina Rochlitz dazu: „Zum Zeitrahmen können wir keine Aussage treffen, da der Planfeststellungsbeschluss Sache der Planfeststellungsbehörde ist. Zunächst soll die zuvor genannte Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeschlossen werden, erst danach sollte der Erörterungstermin der Planfeststellungsbehörde erfolgen.“ Die Landesbehörde rechnet Rochlitz zufolge nicht damit, dass noch in diesem Jahr der Bau starten könnte.