Demnach erfolgte die Abweisung formal einstimmig (bei einer Enthaltung) und „ohne vorherige Diskussion“ auf Grundlage einer vom Wahlleiter Frank Oltersdorf erstellten Beschlussvorlage. Darin heißt es unter anderem, dass in dem Einspruch von Ehrhoff Begriffe benutzt würden, die „teilweise unzusammenhängend sind und die Intention des Einspruchsführers nicht deutlich werden lassen“. Darüber hinaus habe die Samtgemeinde keine Plattform für Wahlwerbung genutzt, wie vorgeworfen, und es habe keine Ungleichbehandlung der Kandidaten gegeben.
Auch seien - anders als vorgeworfen - keine öffentlichen Mittel für Wahlkampfzwecke aufgewendet worden. „Seitens der Samtgemeinde Boldecker Land wurden die Wählerinnen und Wähler fair informiert“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Auch sei das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Verwaltung nicht untergraben worden - zumindest nicht im Umfeld der Wahl. Wenn dem jedoch so sei, „ist die Ursache jedoch eher bei früheren Vorkommnissen zu suchen, an denen Herr Ehrhoff als früherer Bürgermeister der Samtgemeinde Boldecker Land nicht unschuldig ist.“
Insgesamt sei festzustellen, dass „die von Herrn Ehrhoff vorgetragenen Verstöße in keiner Weise eine Beeinträchtigung der Samtgemeindebürgermeisterwahl darstellen. Verstöße sind nicht festzustellen“. Der Wahleinspruch sei deshalb aus Sicht des Wahlleiters als unbegründet zurückzuweisen. Die Ratsdamen und -herren folgten dieser Einschätzung von Oltersdorf offenkundig. Der zweite Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl, der mit „Eine Bürgerin aus Tappenbeck“ unterzeichnet war, wurde aufgrund der Anonymität als unzulässig abgewiesen.
Inhaltlich ging es in dem Schreiben um den in einer WhatsApp-Gruppe erfolgten Aufruf, wählen zu gehen wegen der bis dato geringen Wahlbeteiligung in Tappenbeck. „Eine Freundin aus Oslo bestätigte mir ähnliche Informationen, doch aus Angst vor möglichen Konsequenzen zögert sie, selbst eine Meldung zu machen“, heißt es weiter in dem besagten Schreiben, in dem abschließend „inständig“ darum gebeten wird, „die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Integrität unserer Wahlen zu wahren“.
Wie Rymas erklärt, werde seinem Vorgänger die vom Wahlleiter erstellte Begründung für die Abweisung des Einspruchs zugestellt: „Ob Herr Ehrhoff weitere Rechtsschritte einleitet, kann von unserer Seite aus nicht beurteilt werden und bleibt abzuwarten.“ Vollendete Tatsachen schuf der Samtgemeinderat in besagter Sitzung in der Form, dass er Bauamtsleiter Arthur Matis als Rymas allgemeinen Stellvertreter bestimmte. Jener zeigte sich überzeugt, „dass wir gemeinsam mit der Politik für alle anstehenden Aufgaben und Projekte gute Lösungen erarbeiten werden, die den Bürgern und der gesamten Samtgemeinde zugutekommen“.
Beschlossen wurde vom Rat ebenfalls einstimmig - wie bereits anlässlich mehrerer Kommunalwahlen in der Vergangenheit - sich selbst zu verkleinern. Die neuerliche formale Verschlankung des Gremiums aufgrund „positiver Auswirkungen auf Abläufe und Wirtschaftlichkeit“ von regulär 28 Abgeordneten (bei mehr als 11.000 Einwohnern in der der Samtgemeinde) auf 22 gilt ab der kommenden Wahlperiode 2026.