Im Landkreis legte die Baubehörde eine Baustelle aufgrund der Missachtung aufschiebender Bedingungen aus der Baugenehmigung still. Zudem wurde eine Person angetroffen, die sich mit einem gefälschten Dokument auswies. „Nun ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet“, teilt der Sprecher des Ministeriums mit.
Worum es geht: Das betreffende Bauvorhaben liegt in der Samtgemeinde Wesendorf im Landkreis Gifhorn und ist ein privates Bauprojekt.
Der Landkreis Gifhorn, als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, bemängele, dass mit den Bauarbeiten begonnen worden sei, ohne dass die in der erteilten Baugenehmigung festgelegten aufschiebenden Bedingungen erfüllt waren. „Sobald die aufschiebenden Bedingungen umgesetzt wurden, kann der Bau fortgesetzt werden“, teilt auf AZ-Anfrage Vasilisa Mensing, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung - Referat Kommunikation mit.
Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 37 Bedienstete der Kommunen, 36 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie zwölf Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse, der Ausländerbehörde sowie des Finanzamtes in den Landkreisen Gifhorn, Göttingen, Northeim und Peine sowie in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Goslar im Einsatz. Sie stellten neun mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und einen mutmaßlichen Rechtsverstoß gegen die Gewerbeordnung fest.
Bei der Kontrolle von 644 Betrieben und 1.478 Personen in Niedersachsen seien insgesamt 344 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt worden. Die 121 Mitarbeitenden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte überprüften die Einhaltung der Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten dort 46 mutmaßliche Verstöße fest. Die 250 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüften daneben unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des Mindestlohns.