In fünf weiteren Fällen ging es den Angaben zufolge um den Vorwurf der Beleidigung. „Strafanträge wurden in diesen Verfahren nicht gestellt, sodass ein Verfahrenshindernis vorlag und die Verfahren einzustellen waren“, sagte Buick. Die übrigen Verfahren seien zuständigkeitshalber an andere Staatsanwaltschaften in Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen abgegeben worden.
Die Online-Postings, wegen der die Strafverfolgungsbehörden aktiv wurden, waren Teil eines Entrüstungssturms in den Sozialen Medien. Anlass war ein Facebook-Beitrag der „Gifhorner Rundschau“ über die CSD-Parade in Gifhorn. Dieser hatte „eine Welle an hasserfüllten Kommentaren“ ausgelöst, wie die Zeitung damals mitteilte. Die Redaktion sicherte daraufhin 2.500 Kommentare. An dem Umzug in der Kreisstadt hatten rund 500 Menschen teilgenommen, um für Vielfalt und gleiche Rechte für Homosexuelle und andere sexuelle Minderheiten zu demonstrieren.
Gegenstand der Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung war in einem Fall das Bild einer Person, die auf eine Regenbogenflagge zeigt, versehen mit dem Satz: „Kann jemand den Dreck endlich wegmachen?“. Im zweiten, ebenfalls eingestellten, Verfahren zum Straftatbestand Volksverhetzung ging es Buick zufolge um den Satz „Alle sofort lobotomieren“ - offenbar eine Anspielung auf das heute geächtete hirnchirurgische Verfahren der Lobotomie zur Behandlung psychisch Kranker.