Geldstrafe für Diebstahl und vorgetäuschten Überfall
Amtsgericht Gifhorn verurteilt Männer (27; 32), die eine Bäckerei um 13.000 Euro erleichtern wollten

Das Amtsgericht Gifhorn verurteilte zwei Männer, die eine Bäckerei um Tageseinnahmen aus mehreren Filialen erleichtern wollten.foto: Thorsten Behrens
Gifhorn. Mit einer Geldstrafe davon kamen zwei Männer (32; 27), die bei der Verhandlung vorm Amtsgericht den Diebstahl von 13.000 Euro zugaben. Um die Tat zu verschleiern, erfand der jüngere zudem eine Straftat, einen Raubüberfall, der auf ihn verübt worden sei.

Wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gab, arbeitete der ledige, kinderlose und in Nordmazedonien geborene Angeklagte mit Wohnsitz in Bayern zur Tatzeit Ende 2024 im Rahmen einer auf ein Jahr befristeten Tätigkeit seit etwa fünf Monaten bei einer Bäckerei als Fahrer. Zu seinen Aufgaben gehörte es, Tageseinnahmen aus Filial-Tresoren zu holen und sie zu einem Zentraltresor zu bringen.

Der 27-Jährige sowie der in den Niederlanden geborene, ledige, kinderlose Mitangeklagte mit nordmazedonischem Pass hätten irgendwann den Plan gefasst, „das Geld zu entwenden und zu behalten“. Gedacht, getan, war es dann am 1. Dezember, einem Adventssonntag, so weit. Der Bäckereifahrer holte frühmorgens aus den Filialen insgesamt fast 13.000 Euro ab.

Er lieferte die Scheine und Münzen aber nicht verabredungsgemäß ab, sondern reichte etwa 9.000 Euro an seinen Komplizen weiter, der es danach bei sich zuhause deponierte. Denn Rest versteckte er.

Sodann lieferte der 27-Jährige Stoff für den zweiten Anklagepunkt, das Vortäuschen einer Straftat, indem er um 7.05 Uhr vom letzten Standort in Leiferde aus die Notrufnummer wählte und einen Überfall auf sich meldete.

Ein Unbekannter habe ihm dabei mit einem Teleskopschlagstock auf den Rücken geschlagen. Beamte der Polizeiinspektion Gifhorn, die daraufhin zum vermeintlichen Ort des Geschehens fuhren, hätten bereits da erkannt, dass der Überfall vorgetäuscht war. Im Zuge weiterer Ermittlungen wurden rund 12.500 Euro bei den bei Angeklagten sichergestellt – 411,13 Euro fehlten nach Kassensturz. Auf die Frage des Richters, wo die geblieben seien, hatten sie keine Antwort parat.

Gleiches galt für das Interesse an der Motivation für den Diebstahl: Der Frage, wie man wohl darauf komme, ein bestehendes „Vertrauensverhältnis“ zu missbrauchen, wurde mit tiefen Seufzern und einem ratlosen Schulterzucken quittiert. Die Idee zur Tat stamme indes von beiden. Die Möglichkeit des „letzten Wortes“ nutzte später der ältere, der deutschen Sprache mächtigere Angeklagte, um beider Bedauern über die Tat zum Ausdruck zu bringen: „Es tut uns auf jeden Fall leid. Diese Aktion war ekelhaft, um ehrlich zu sein“, so der 32-jährige Hannoveraner, der bislang Arbeitslosengeld I bezog und künftig Bürgergeld erhalten wird.

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwalt, beide gleich zu bestrafen. Und zwar zur Zahlung von jeweils 50 Tagessätzen zu 20 Euro sowie der Rückerstattung der verschwundenen gut 400 Euro an die Bäckerei. Der Richter empfahl eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft über Ratenzahlung. Bei der Findung des Strafmaßes zu ihren Gunsten berücksichtigt wurde das Geständnis der Angeklagten sowie das Fehlen einschlägiger Vorstrafen: Der 27-Jährige war lediglich 2020 beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, der 32-Jährige im selben Jahr wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Das Urteil ist rechtskräftig. Angeklagte und Staatsanwaltschaft bekundeten am Ende der Verhandlung ihren Verzicht auf Rechtsmittel.

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