Unkraut abflammen: Wenn es brennt, wird es teuer
Brand nach Grünpflege: Verursacher müssen Feuerwehr-Einsatz zahlen – und mit Strafverfahren rechnen

Feuerwehreinsatz nach missglücktem Unkrautabflammen: Der Fall vom Sonnenweg in Gifhorn ist jetzt einer für die Staatsanwaltschaft.Foto: Carsten Schaffhauser, Pressesprecher der Kreisfeuerwehr Gifhorn
Gifhorn. Immer wieder gerät Grünpflege in Gifhorn bei Dürre und Hitze außer Kontrolle: Mit dem Unkraut brannte im vorigen Jahr in der BGS-Siedlung gleich eine ganze Hecke weg, in diesem Jahr musste die Gifhorner Feuerwehr zu Einsätzen bei einem Kfz-Betrieb im Heidland und zu einem Schuppenbrand im Sonnenweg raus, die auf Unkrautabflammen zurückzuführen waren. Der Fall Sonnenweg liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft.

Gifhorns Stadtbrandmeister Matthias Küllmer und seine Leute atmen durch, wenn sie endlich mal eine nasse Phase erleben. Dann müssen sie nicht auch noch mit ausuferndem Unkrautabflammen rechnen, sie haben ja auch so genug um die Ohren. „Es sind vermeidbare Einsätze und vermeidbare Schäden“, sagt Küllmer zu Bränden, die durch unvorsichtigen Umgang mit Gasbrennern bei der Grünpflege entstehen – zumal in Zeiten, wenn es heiß und trocken ist. „Überall ist bei Trockenheit offenes Feuer verboten, und im Garten fangen die Leute an abzuflammen“, sagt er Kopfschüttelnd.

Wie oft Grünpflege so außer Kontrolle gerät, kann der Landkreis als zuständige Behörde nicht aufschlüsseln. Solche Einsätze gab es laut Küllmer schon immer. Doch gefühlt sei es in diesem Jahr schon auffällig. Im Gewerbebetrieb im Heidland entzündete der Gasbrenner Unrat unter einem Container, im Sonnenweg geriet ein Schuppen in Brand. Küllmers Leute verhinderten in beiden Fällen Schlimmeres.

Kommunen bitten für solche Einsätze zur Kasse. „Es bleibt uns nichts Anderes übrig“, sagt Papenteichs Samtgemeindebürgermeisterin Ines Kielhorn. „Wir haben eine Satzung, und die muss zur Anwendung kommen.“ Denn Einsätze der freiwilligen Helfer verursachen Kosten. Die Kommunen müssen deren Ausfall beim Arbeitsplatz der jeweiligen Arbeitgeber ersetzen. Das Geld holen sie sich von den Verursachern wieder.

Das wird dann richtig teuer. Die Satzung der Stadt Gifhorn sieht zum Beispiel 100,81 Euro pro Stunde pro Einsatzkraft, 185,93 Euro pro Stunde für den Einsatzleitwagen und 1.258,79  Euro pro Stunde für ein Löschgruppenfahrzeug vor. Hinzu kommen weitere Kosten bis hin zu Verbrauchsmate­rialien. Ob das Rathaus jenem Bewohner der BGS-Siedlung, dem Kfz-Betrieb im Heidland und dem Bewohner im Sonnenweg eine Rechnung schickt, verrät die Pressestelle aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Auf AZ-Nachfrage bestätigt Polizeisprecher Christoph Nowak, dass der Fall Sonnenweg jetzt bei der Staatsanwaltschaft liegt. In diesem Fall hatten die Flammen auf den Schuppen am Wohnhaus übergegriffen. Sobald ein Wohngebäude von einer fahrlässigen Brandstiftung betroffen ist, besteht ihm zufolge der Straftatbestand der schweren Brandstiftung - sogar dann, wenn es das eigene Haus ist. Und auch wenn es fahrlässig ist, steht es unter Strafe.

„Bei jedem Sachverhalt wird im Einzelfall geprüft, ob eine strafbare Handlung vorliegt“, erläutert Nowak. Fange zum Beispiel eine Hecke an zu brennen, liege keine Brandstiftung vor. Hecken seien im entsprechenden Gesetz nicht aufgeführt. Eine Sachbeschädigung läge nur vor, wäre es eine fremde Hecke.

Der Einsatz von Gasbrennern sei grundsätzlich erlaubt, sagt Nowak. Die Stadt Gifhorn sieht den Umgang mit Gasbrennern kritisch. „Es entstehen dadurch immer wieder Brände, die sich vermeiden lassen“, so Sprecher Frank Kornath. Für vermeidbare Brandeinsätze gebe es wenig Verständnis sowohl bei den Feuerwehrleuten, als auch bei deren Arbeitgebern, die auf ihre Arbeitskraft verzichten müssen. Die Stadt selber wende das Verfahren, früher zum Beispiel auf Verkehrsinseln und rund um Buswartehäuschen zum Einsatz gekommen, wegen der Brandgefahr nicht mehr an, sagt Kornath. Die städtischen Grünpfleger probieren ihm zufolge andere Verfahren zum Beispiel mit Heißdampf aus.

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