Immer mehr arbeiten: Daten und Fakten
zum Bürgergeld im Kreis Gifhorn
Mehr als 4.000 Bedarfsgemeinschaften - Anteil der Ukrainer bei rund 13 Prozent

Bürgergeld im Kreis Gifhorn: Die Agentur für Arbeit liefert Daten und Fakten zu Leistungsbeziehern und Kosten.Foto: Gero Gerewitz
Gifhorn. Wie hoch ist der Anteil der Ukrainer unter den Bürgergeld-Empfängern im Kreis Gifhorn, und wie viele Geflüchtete aus der Kriegsregion gehen hier einer Arbeit nach? Die AZ hat die von CSU-Chef Markus Söder angestoßene Debatte zum Anlass genommen, bei der Agentur für Arbeit um Fakten nachzufragen. Demnach gibt es weniger Leistungsempfänger insgesamt als 2022 und 2023, und die Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer, die einer Arbeit nachgehen, ist im vorigen Jahr gestiegen.

„Im Juli 2025 gab es im Landkreis Gifhorn 4.198 Bedarfsgemeinschaften mit 5.862 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 2.231 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - vorrangig sind das Kinder“, erläutert Wiebke Saalfrank, Sprecherin der Agentur für Arbeit in Helmstedt. Davon waren 2.683 Menschen arbeitslos.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können laut Saalfrank aktuell den Statur arbeitssuchend haben, wenn sie zum Beispiel in einer Maßnahme oder einem Integrationskursus oder erkrankt sind. Oder sie stehen aufgrund einer Betreuung von Kindern unter drei Jahren oder der Pflege von Angehörigen gerade nicht für die Arbeitsaufnahme zur Verfügung. „Auch die Menschen, die arbeiten und zusätzlich Bürgergeld erhalten, sind ja nicht arbeitslos.“

Im Mai 2022, bevor Geflüchtete aus der Ukraine kamen, zählte die Agentur für Arbeit in Gifhorn 3.848 Bedarfsgemeinschaften mit 5.221 erwerbsfähigen und 2.129 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (damals Hartz IV). Im Mai 2023 waren es dann 4.425 Bedarfsgemeinschaften (6.171 erwerbsfähige und 2.655 nicht erwerbfähige Leistungsberechtigten). Im Dezember 2022, also vor Einführung des Bürgergeldes, aber bereits mit den meisten Ukrainern, gab es laut Saalfrank 4.382 Bedarfsgemeinschaften (6.031 erwerbsfähige und 2.641 nicht erwerbsfähige Leistungsempfänger). Ein Jahr später mit Bürgergeld waren es 4.264 Bedarfsgemeinschaften (5.944 und 2.448). Somit sind es heute weniger Betroffene. Der Anstieg nach 2022 sei auf die Flucht aus der Ukraine zurückzuführen.

Unter 5.834 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (plus 2.201 nicht erwerbsfähige) sind 3.465 Deutsche (plus 1.192 nicht erwerbsfähige) und 2.369 Ausländer (plus 1.009 nicht erwerbsfähige). Unter den ausländischen Leistungsempfängern stammen 804 erwerbsfähige (plus 413 nicht erwerbsfähige) aus den acht sogenannten Asylhauptherkunftsländern und 730 erwerbsfähige (plus 330 nicht erwerbsfähige) Menschen aus der Ukraine. Das sind die bislang aktuellsten Zahlen der Statistik vom März dieses Jahres.

58 Prozent der Regelleistungsberechtigten im Kreis Gifhorn sind somit Deutsche (Bundesdurchschnitt: 52,3 Prozent). Der Anteil der Leistungsbezieher aus den acht Asylhauptherkunftsländern beträgt 15,1 Prozent (16,9), jener der Ukrainer 13,2 Prozent (12,9).

Bedarf für das tägliche Leben, Sozialversicherungsleistungen und Unterkunft: Die Agentur für Arbeit rechnet mit etwa 1.200 Euro Kosten pro Bedarfsgemeinschaft im Monat. Für die im März registrierten 4.202 Bedarfsgemeinschaften fielen 5,55 Millionen Euro Zahlungsansprüche an. Im Dezember 2022 lagen die Zahlen noch bei 4,92 Millionen Euro für 4.382 Bedarfsgemeinschaften. Saalfrank: „Die Erhöhung der Kosten haben zum Einen mit den höheren Regelsätzen seit Einführung Bürgergeld zu tun und zum Anderen mit steigenden Energiekosten.“

Hier hat die Agentur für Arbeit, die mehr als ein halbes Jahr auf diese Daten warten muss, als aktuellste Zahlen aus 2024. Im Dezember waren 286 Ukrainerinnen und Ukrainer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 92 hatten einen Minijob. Zum Vergleich: Im Juni 2024 waren es noch 234 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Saalfrank: „Tendenz ist hier steigend.“ Im März dieses Jahres zählt die Agentur für Arbeit 282 arbeitslose Ukrainer bei 730 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

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