Erstaunt sitzt der Angeklagte neben seinem Verteidiger und mag es gar nicht fassen, was der Staatsanwalt da alles aufzählt. Den Beamten zunächst 5.000 Euro angeboten und sie danach durchbeleidigt? Rassistische Denkweisen über Menschen mit anderer Hautfarbe durch das halbe Klinikum gerufen? „Ich weiß nicht mehr, was ich gesagt habe.“ Abstreiten will er es nicht. Im Rausch sei er nicht mehr er selbst gewesen, versichert er. „Ich habe nichts mit Rassismus zu tun. Meine Freundin ist Brasilianerin.“ Den Absturz in den Rausch erklärt er mit einem Rückfall nach persönlichen Problemen - trotz Therapie.
Jene Behandlung hat tiefere Gründe. Der Strafrichter findet im Register des Mannes neun Eintragungen, darunter viele Delikte rund um Trunkenheit, Drogen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und der Angeklagte stand während des aktuellen Vorfalls auch noch unter Bewährung.
Keine guten Voraussetzungen für den Mann. Beflissen bittet er um Entschuldigung, auch bei jenem Polizeibeamten, der als Zeuge letztendlich nicht mehr aussagen muss und sich beim Richter die Bescheinigung für Auslagen abholt. „Sie schämen sich zurecht“, bescheinigt der Staatsanwalt dem Angeklagten angesichts dessen Auftritts seinerzeit im Helios-Klinikum. Neun Monate Haft beantragt er, noch einmal drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt. Die Führerscheinsperre soll ein Jahr und zwei Monate andauern. Der Verteidiger beantragt sieben Monate Haft zur Bewährung. Der Strafrichter folgt dem Staatsanwalt und legt noch 2.000 Euro Geldauflage oben drauf.
Der Angeklagte atmet auf und versichert dem Strafrichter: „Sie sehen mich nie wieder.“ Das wäre auch besser für ihn, denn eines machen ihm Staatsanwalt und Richter klar: Noch irgendein krummes Ding, und er sei für lange Zeit weg.