Einen Impfnachweis vorlegen müssten insbesondere Kinder ab dem ersten Lebensjahr, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden. Ebenso betrifft es das Personal in den Einrichtungen, sofern die Personen nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, erklärt Anja-Carina Riechert, Sprecherin der Gifhorner Kreisverwaltung. Weiterhin zählen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Personen dazu, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind: Auch sie müssen vollständig gegen Masern geimpft sein. Ausnahmen gibt es, wenn eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Ziel des Gesetzes sei es, die Verbreitung von Masern insbesondere in vulnerablen Einrichtungen zu verhindern und einen wirksamen Schutz der Bevölkerung sicherzustellen, sagt Riechert. Das zeigt offenbar Wirkung, obwohl das angepeilte Ziel nicht erreicht ist: Registrierte das Robert-Koch-Institut (RKI) vor zehn Jahren deutschlandweit 2.470 Fälle von Masern, waren es 2023 nur noch 79. Allerdings stieg die Zahl in 2024 wieder auf deutlich mehr als 500. Zurückzuführen sei der erneute Anstieg wohl auf eine unzureichende Impfquote.
Bei den jüngsten Schuleingangsuntersuchungen sei festgestellt worden, dass 95,48 Prozent der 2.039 untersuchten Kinder eine vollständige Masern-Immunisierung - also zwei Impfungen - haben. Und auch eine weitere Zahl klingt positiv: „Seit 2017 wurden dem Landkreis Gifhorn keine Personen gemeldet, die an Masern erkrankt sind“, erklärt Riechert. Tatsächlich würden Masern im Gifhorner Kreisgebiet „keine große Rolle“ spielen, bestätigt Dr. Klaus-Achim Ehlers, Kreissprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). „Besonders kleine Kinder sind bei uns gut durchgeimpft.“ Halbwegs nennenswerte Lücken gebe es allenfalls bei den älteren Generationen.