Das Mühlenmuseum wird zum
Fall für die Staatsanwaltschaft
Vergabe der Sanierungsaufträge soll widerrechtlich erfolgt sein

Ging es bei der Vergabe der Sanierungsaufträge im Mühlenmuseum nicht mit rechten Dingen zu? Der Bund der Steuerzahler ist dieser Auffassung und hat die Stadt Gifhorn angezeigt.Foto: Holger Hollemann
Gifhorn. Mit dem Kauf des Mühlenmuseums hat sich die Stadt Gifhorn ein Prestigeobjekt auf die Fahne geschrieben. Um die Kosten für die Sanierung der Einrichtung gibt es jetzt allerdings Ärger. Mittlerweile hat sich bereits der Bund der Steuerzahler eingeschaltet und die Stadtverwaltung angezeigt.

Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Gifhorn hat für den Stadtrat einen Sonderprüfungsbericht verfasst, in dem Vorgänge rund um Investitionen der Stadt in die Infrastruktur des Mühlenmuseums untersucht wurden. Dieser wurde im März abgeschlossen, im August gab es dazu ein ergänzendes Informationsschreiben des Rechnungsprüfungsamts. „Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz wurde dieser Bericht den verschiedenen Gremien, Verwaltungsausschuss und Rat, im nicht öffentlichen Teil zur Verfügung gestellt und diskutiert“, berichtet Gifhorns Stadtsprecherin Annette Siemer. „Bei den von der Stadt getätigten Investitionen nach dem Kauf des Mühlenmuseums durch die Stadt handelte es sich um Investitionen in die Infrastruktur des Mühlenmuseums, also in städtisches Eigentum im Zuge der Wiedereröffnung“, so Siemer.

Genau an diesem Prüfbericht vom 19. März stößt sich der Bund der Steuerzahler (BdS). Denn es soll im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandsetzung des Mühlenmuseums zu Verstößen gegen das Vergabe-, Haushalts- und Kommunalrecht gekommen sein. Der BdS zeigte daher die Gifhorner Stadtverwaltung an.

„Ich kann bestätigen, dass der Bund der Steuerzahler in der Causa Mühlenmuseum Anzeige wegen des Verdachts der Haushalts-Untreue nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuches bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen die Verantwortlichen der Stadt Gifhorn erstattet hat”, teilt Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied des BdS Niedersachsen und Bremen, mit.

Als Anlass nennt er die öffentlich gewordenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Erwerb, Instandsetzung und Betrieb des Mühlenmuseums, konkret mögliche Verstößen gegen das Vergabe-, Haushalts- und Kommunalrecht. Es gebe „Anlass zur Sorge“, dass es seitens der Verantwortlichen der Stadt Gifhorn zur bewussten Anordnung rechtswidriger Verfahrensweisen gekommen sein könnte. Diese könnten zu einer pflichtwidrigen Verausgabung von Haushaltsmitteln geführt haben, woraus der Stadt Gifhorn ein Vermögensschaden entstanden sein könnte.

In diesem Zusammenhang könnte die Dispositionsfähigkeit des Haushaltsgesetzgebers beeinträchtigt und dieser in seiner politischen Gestaltungsbefugnis beschnitten worden sein. „Dies begründet unserer Ansicht nach den Anfangsverdacht der Haushalts-Untreue nach Paragraf 266 im Strafgesetzbuch”, begründet Vermöhlen in der Strafanzeige.„Anzeigen des Bundes der Steuerzahler gegen einzelne Verwaltungen sind die absolute Ausnahme“, erklärt Vermöhlen. „Die bekannt gewordenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Mühlenmuseum hielten wir allerdings für gewichtig genug, um diesen Schritt zu gehen und die Staatsanwaltschaft einzuschalten.“

Dass der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfangreiche Unterlagen für strafrechtliche Ermittlungen vorgelegt wurden, bestätigte Pressesprecherin Christina Wotschke, „Diese sollen dahin geprüft werden, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Anfangsverdachts gegeben sind. Diese Prüfung dauert noch an.“

Seitens der Stadt findet eine interne Überprüfung durch den Fachbereich Innerer Dienst statt. „Außerdem wurde von Anfang an ein externes Anwaltsbüro beauftragt, den Vorgang zu prüfen“, erklärt Siemer. Bürgermeister Matthias Nerlich habe sich bereits im Januar - und damit deutlich vor der Veröffentlichung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes - an die Kommunalaufsicht gewandt, mit der Bitte, den Sachverhalt rechtlich zu überprüfen. In diesem Zuge wurde der Sachverhalt auch der Staatsanwaltschaft Hildesheim zur Prüfung übergeben. Ein Prüfergebnis liegt noch nicht vor, wie Siemer mitteilt.
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