Wer muss im kommenden Jahr seinen Kartenführerschein tauschen? Und sinken die Führerscheinkosten wirklich? Wer muss zur HU? Wer wird finanziell entlastet oder stärker zur Kasse gebeten? Der Automobilclub KS e.V. hat die wesentlichen Änderungen für 2026 im Automobilbereich zusammengetragen.
2026 soll es endlich so weit sein: Das Bundesverkehrsministerium plant eine Reform, um die Führerscheinkosten zu senken, jedoch ohne die Qualität für die Fahrausbildung und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen Geld soll eingespart werden durch weniger verpflichtende Sonderfahrten, also Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten, aber auch bei der Dauer der praktischen Fahrprüfung. Daneben soll der Umfang des Prüfungsfragenkatalogsdeutlich abgespeckt werden. Praktische Fahrstunden sollen zu einem bestimmten Anteil auch im Fahrsimulator absolviert werden können, etwa wenn es um das Fahren mit Schaltgetriebe geht. Der Theorieunterricht soll künftig vollständig digital stattfinden können – ohne reelle Schulungsräume und ohne Präsenzpflicht. Das ist in der Branche allerdings umstritten.
Der Tausch der Führerscheine geht auch im kommenden Jahr weiter. Jetzt sind die unbefristeten Kartenführerscheine dran, die gegen einen fälschungssicheren und auf 15 Jahre begrenzten, EU-weit einheitlichen Kartenführerschein getauscht werden müssen: Wessen Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2026 Zeit für den Tausch. Andernfalls wird bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro erhoben. Zudem muss der neue Führerschein nachgereicht werden, sonst droht ein erneutes Bußgeld. Ein Jahr später, am 19. Januar 2027, endet die Tauschfrist für Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Seit November 2025 steht für Privatpersonen der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, in der kostenlosen App „i-Kfz“ des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung. Bei einer innerdeutschen Verkehrskontrolle genügt es, den Schein über die App vorzulegen. Über einen QR-Code kann der Kfz-Schein auch Familienmitgliedern oder anderen Fahrzeug- und App-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die App kann in den App-Stores von iOS und Android heruntergeladen werden.
Am 29. November 2026 startet stufenweise die Euro-7-Abgasnorm für Erstzulassungen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter. Genau ein Jahr später ist die Abgasnorm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen gültig. Die Grenzwerte für die „klassischen“ Schadstoffe, also Stickoxide, Kohlenwasserstoffe oder Kohlenmonoxid, verändern sich gegenüber der aktuellen Euro-6-Norm kaum. Neu ist jedoch, dass die auf zehn Nanometer abgesenkte Partikelgröße von Feinstaub bei allen Ottomotoren erfasst wird. Auch der Brems- und Reifenabrieb werden künftig erfasst – einheitliche Grenzwerte gelten ab 2035 und zwar für alle Antriebsarten, also auch E- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Zudem muss die Wirksamkeit von Abgasreinigungssystemen über mindestens acht Jahre oder 160.000 Kilometer nachgewiesen werden. Zugleich müssen E-Autos und Plug-in-Hybride mit der Euro 7 Vorgaben zur Lebensdauer der Antriebsbatterie erfüllen. So werden die Hersteller verpflichtet, dass die Akkus nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch eine Batteriekapazität von 80 Prozent aufweisen.
Die Benzin- und Dieselpreise steigen im kommenden Jahr im Rahmen der CO2-Bepreisung weiter an. Während der CO2-Preis von 2021 bis 2025 jedes Jahr (mit Ausnahme des Jahres 2023 wegen der Energiekrise) auf einen bestimmten Wert pro Tonne CO2 geklettert ist – 2025 kostete eine Tonne CO2 55 Euro –, gilt ab 01. Januar 2026 erstmals ein Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Zugleich wechselt die deutsche CO2-Bepreisung für 2026 von einem Festpreis zu einer marktbasierten Preisbildung (Auktionsmodell), bei der ab Sommer 2026 mit nationalen Emissionszertifikaten gehandelt wird, wodurch der Preis festgelegt wird. Für Autofahrer bedeutet das: 2026 könnten die Preise pro Liter Benzin maximal um knapp 3 Cent, pro Liter Diesel um etwas mehr als 3 Cent steigen.
Gute Nachrichten für E-Fahrer: Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge – Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind nicht steuerbefreit – sowie vollständig auf E-Antrieb umgerüstete Fahrzeuge, die bis Ende 2030 neuzugelassen werden, wurde bis 2035 verlängert. Diese Befreiung gilt für maximal zehn Jahre und auch bei Halterwechseln.
Den Hochlauf der E-Mobilität soll 2026 eine neue staatliche Förderprämie befeuern. Ende November hatte die Bundesregierung angekündigt, E-Autos und Hybride fördern zu wollen, um die Nachfrage anzufachen und die heimische Industrie zu stärken, indem beispielsweise ein bestimmter Anteil des Fahrzeugs in Europa gefertigt sein muss. Konkret soll es eine Basisförderung in Höhe von mindestens 3.000 Euro (plus 500 Euro pro Kind, maximal aber 1.000 Euro) geben und zwar für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bis 80.000 Euro; pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 3.000 Euro erhalten 1.000 Euro extra. Insgesamt verspricht sich die Regierung dadurch die Förderung von etwa 600.000 Autos. Starten soll die Förderprämie 2026, zuvor ist jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission notwendig.
Zur finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung zum 01. Januar 2026 die Erhöhung der Pendlerpauschale oder genauer gesagt der Entfernungspauschale beschlossen. Sie wird dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat wie in jedem Jahr seine Typklassenstatistik für rund 33.000 Automodelle vorgelegt. Rund 4,5 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren von einer niedrigeren Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, während rund 5,9 Millionen höher eingestuft werden. Für rund 32 Millionen, also rund 75 Prozent der Autofahrenden ändert sich für das kommende Jahr hingegen nichts.
Nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten umgestuft. Beispielsweise werden der VW ID.4 Pure 125 und der Renault Clio 1.3 in der Typenklassenstatistik zwei Klassen niedriger als in diesem Jahr liegen. Der Ford Focus 1.0 dagegen wurde zwei Klassen, der Renault Austral 1.3 sogar ganze drei Klassen höher eingestuft.
Zur Hauptuntersuchung müssen 2026 Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette. Nach bestandener Prüfung gibt es dann eine braune Plakette für die nächste HU im Jahr 2028. Pkw und Wohnmobile, die 2026 erstmals neu zugelassen wurden, erhalten eine rosafarbene Plakette und müssen 2029 erstmals zur Hauptuntersuchung.
Für Pkw und Kfz bis einschl. 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtmasse (tzGm) kostet die Jahresvignette in Österreich im kommenden Jahr 106,80 Euro, die 2-Monats-Vignette 32,00 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,80 Euro und die 1-Tages-Vignette 9,60. Für einspurige Kfz, also Motorräder, fallen entsprechend 42,70 Euro, 12,80 Euro, 5,10 Euro und 3,80 Euro an. Beim Pickerl, das ein oder zehn Tage gültig ist, kann beim Online-Kauf eine sofortige Gültigkeit ausgewählt werden. Aufgrund des Konsumentenschutzes sind die 2-Monats-und Jahresvignetten auch 2026 frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig.