Gute Vorsätze
für Autofahrer
Mit wenig Punkten ins neue Jahr

Der ultimative Vorsatz sollte im Straßenverkehr lauten, sich an Tempolimits zu halten.Foto: Marc Lämmchen

Gute Vorsätze gehören zum Jahreswechsel wie Feuerwerk und Sekt. Mehr Sport, gesündere Ernährung oder der Verzicht auf das Rauchen zählen dabei zu den Klassikern. Wer im Vorjahr einige Punkte in Flensburg kassiert hat, nimmt sich vielleicht vor, dass im neuen Jahr alles anders werden muss: weniger Bußgelder und weniger Punkte. „Der ultimative Vorsatz sollte im Straßenverkehr selbstverständlich lauten, sich an Tempolimits zu halten. Das reduziert nicht nur die Wahrscheinlichkeit, geblitzt zu werden, sondern auch das Unfallrisiko“, rät Tom ­Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de. Wer im neuen Jahr Punkte loswerden möchte, kann jedoch ebenfalls tätig werden.

Wer seinem Punktekonto in Flensburg im neuen Jahr etwas Gutes tun und es schneller entlasten möchte, kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar absolvieren. „Alle fünf Jahre kann auf diese Weise ein Punkt abgebaut werden, allerdings nur bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten“, erklärt der Anwalt. Diese Seminare, die aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil bestehen, werden unter anderem von TÜV oder DEKRA angeboten.

Zusätzlich sollten sich Verkehrssünder zum Jahresbeginn einen Überblick verschaffen, ob ihre Punkte bald verjähren. Seit 2014 verfällt jeder Punkt unabhängig von den restlichen Einträgen. Wie lange das dauert, hängt von der Schwere des Vergehens ab, berichtet Tom Louven: „Für Verstöße, die mit einem Punkt bestraft werden – etwa Handynutzung am Steuer −, beträgt die Tilgungsfrist zweieinhalb Jahre. Bei zwei Punkten gilt eine Frist von fünf Jahren und bei Straftaten wie illegalen Autorennen, die neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis mit drei Punkten bestraft werden, beträgt die Tilgungsfrist ganze zehn Jahre.“ Wer sich nicht sicher ist, wie hoch sein Punktestand aktuell ausfällt, kann kostenlos Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg beantragen.

Kommt trotz aller guten Vorsätze ein Bußgeldbescheid ins Haus, ist es zudem sinnvoll, unter anderem zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die Messung korrekt war. Auch auf diesem Weg lässt sich der eine oder andere Punkt vermeiden, denn rund ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe werden nicht ausreichend belegt. „Fehlt beispielsweise die vorschriftsmäßige Eichung eines Geräts, ist die Messung nicht verwertbar. Einer der häufigsten Gründe für die Einstellung von Verfahren sind fehlende oder qualitativ schlechte Messfotos, die die Identifizierung des Fahrers unmöglich machen. Natürlich ist auch menschliches Versagen denkbar. Haben Polizisten ihr mobiles Radargerät auch nur um wenige Grad falsch ausgerichtet, kommen Autofahrer davon. Auch wenn sie möglicherweise wirklich zu schnell unterwegs waren“, erklärt Tom ­Louven. Da Laien in der Regel nicht alle Besonderheiten von Gesetzgebung und Rechtsprechung kennen, lohnt sich in jedem Fall die Prüfung durch einen ­Anwalt.
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