Neue Staatsbürger aus 17 Ländern
35 Menschen im Rittersaal eingebürgert – Gifhorn erreicht Rekordjahr

Landrat Philipp Raulfs (3.v.r.) händigte die Einbürgerungsurkunden an 35 Personen aus 17 Herkunftsländern aus.Foto: Landkreis Gifhorn
Gifhorn. 35 Menschen aus 17 unterschiedlichen Herkunftsändern gehören jetzt zum Landkreis Gifhorn. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Rittersaal des Schlosses übergab Landrat Philipp Raulfs die Einbürgerungsurkunde.

Die neuen deutschen Staatsbürger stammen aus Afghanistan, Ägypten, Albanien, Dominikanische Republik, Großbritannien, Indien, Irak, Lettland, Mexiko, Pakistan, Philippinen, Russland, Simbabwe, Syrien, Tunesien, Türkei und Ukraine. Raulfs gratulierte allen Anwesenden herzlich zu ihrer Einbürgerung und betonte: „Fühlen Sie sich willkommen, fühlen Sie sich zu Hause – und bringen Sie sich mit Ihren Erfahrungen, Ihren Ideen und Ihrer Persönlichkeit ein. Der Landkreis Gifhorn freut sich auf Sie.“ Insgesamt hat der Landkreis Gifhorn im laufenden Jahr 255 Personen eingebürgert. Eine derart hohe Anzahl an Einbürgerungen habe es innerhalb eines Jahres bislang noch nicht gegeben.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden in 2025 insgesamt 350 Anträge auf Einbürgerung gestellt, teilt der Landkreis Gifhorn mit. Die Statistik zeige, dass sich das Interesse an einer Einbürgerung seit dem Jahr 2023 mehr als verdoppelt hat. Immer mehr Menschen fühlten sich dem deutschen Staat zugehörig, wodurch auch der Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, stetig wachse.

In seiner Rede hob Landrat Raulfs hervor, was diese beeindruckende Vielfalt für den Landkreis bedeutet: „Der Landkreis Gifhorn ist international, offen und lebendig. Unterschiedliche Kulturen, Sprachen, Lebensgeschichten und Erfahrungen bereichern unser Zusammenleben – und genau das macht unsere Gesellschaft stark.“

Grundsätzlich müssen Einbürgerungsbewerber eine Vielzahl gesetzlicher Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit sowie ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem müssen sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands sowie zum friedlichen Zusammenleben bekennen. Darüber hinaus sind ein verfestigtes Aufenthaltsrecht, eine eigenständige und nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands erforderlich. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem straffrei sein.

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