Miete auch für Sporthallen
Samtgemeinde Isenbüttel bittet zur Kasse

Für die Sporthallen, auch für die in Calberlah, erhebt die Samtgemeinde Isenbüttel nun Gebühren.Foto: Sebastian Preuß
Isenbüttel. Die Haushaltslage ist angespannt: Die Samtgemeinde Isenbüttel sucht nach Lösungen. „Bei einer Haushaltsklausur haben wir Möglichkeiten erörtert, wie wir Kosten senken und zusätzliche Erträge generieren können“, erklärt Samtgemeindebürgermeister Jannis Gaus im AZ-Gespräch. Unter anderem ist der Blick auf die „Nutzungs- und Gebührensatzung für die Überlassung von Schulräumen, Sporthallen und sonstigen Räumen sowie des Hallenschutzbelages im Eigentum der Samtgemeinde Isenbüttel“ gefallen. „Die stammt aus den Neunzigerjahren“, erklärt Gaus. Viele Räumlichkeiten seien darin noch gar nicht berücksichtigt worden. „Es hat in der Zwischenzeit zahlreiche Baumaßnahmen gegeben“, führt er weiter aus. Mit einer Aktualisierung könnten diese Satzung auf einen aktuellen Stand gebracht und zusätzliche Einnahmen generiert werden.

„Dabei hat sich der Samtgemeinderat ganz klar dafür entschieden, bei der Nutzung durch hiesige Vereine keine Kosten zu erheben“, betont der Rathauschef. „Schließlich wollen wir das Ehrenamt stärken.“ Andererseits kämen auch Vereine, die nicht in der Samtgemeinde ansässig sind, zum Training in die hiesigen Turnhallen. „Die hingegen werden wir zur Kasse bitten, ebenso kommerzielle Nutzer“, so Gaus,

Die Unterhaltungskosten werden daher auf auswärtige Vereine und kommerzielle Nutzer umgelegt. „Dabei fallen für die Räume unterschiedliche Kosten an. Wir mussten daher einen Richtwert finden, um die Kosten anzugleichen“, sagt Jannis Gaus. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer der Nutzung, der Zahl der Räume sowie nach beanspruchten Leistungen.

Bisher waren durch die Richtlinie nur Klassenräume, das Forum Isenbüttel, die Aula Calberlah sowie der Hallenschutzbelag mit einem Nutzungsentgelt belegt. Nun wurden Sporthallen, Treffpunkte, und Mehrzweckräume in Kindergärten aufgenommen. Eine Überlassung der Räume an Privatpersonen, Parteien und Religionsgemeinschaften ist laut Richtlinie nicht zulässig.

Durch die Änderung der Richtlinie rechnet die Samtgemeinde Isenbüttel mit Mehreinnahmen von rund 20.000 Euro. Die Nutzungsgebühren sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren mit Blick auf Verwaltungsaufwand und Abwicklung evaluiert werden. Anpassungen sind zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Abgeschlossene Verträge behielten ihre Gültigkeit, so der Verwaltungschef.

Druckansicht