eingestuft wurden, nach zweieinhalb Jahren erneut überprüft werden. Um diese Hunde wieder zu rehabilitieren, müsse jedoch mehr getan werden, als nur den betroffenen Hund zu erziehen. „Auch der Halter benötigt Fachkenntnisse und muss in das Training einbezogen werden“, sagt Paeger. Denn viele Bissvorfälle basierten auf Unkenntnis oder auf der Leichtfertigkeit der Besitzer – und nicht zwangsläufig auf der Rasse des Hundes. „Viele Listenhunde sind tatsächlich unheimlich lieb“, berichtet sie.
Auch der Tierschutz Isernhagener Land hat Erfahrung mit Hunden, die problematisch in ihrem Verhalten sind. Derzeit gebe es ein laufendes Verfahren, bei dem es noch zu einer Klärung über den Umgang und Verbleib des Hundes kommen muss. „Der Hund ist seit etwa neun Monaten in einer Tierpension untergebracht. Zuvor hatte er zweimal seine Halter gebissen. Diese hatten schließlich die Polizei um Hilfe gebeten.
Und sie spricht noch ein weiteres Problem im Zusammenhang mit Problemhunden an: „Es fehlt an vernünftigen Hundeschulen im Kreis Gifhorn.“ Also jenen, die auf das Verhalten des Hundes und dessen Rasse eingehen. „Ein Hütehund muss anders geführt werden als ein Schutzhund“, weiß die Tierschützerin, „ein Labrador ist anders als ein Pudel“.
Dass künftig jeder einen Hundeführerschein ablegen soll, auch das begrüßt die Tierschützerin. Denn wer zwei Jahre einen Hund gehalten habe, muss nicht unbedingt über Fachkenntnis verfügen. Doch Paeger weist auf Ausnahmen hin, die bei der Reform berücksichtigt werden sollten und sich an der Praxis orientieren müssen. Ein Beispiel: die Abgabe von alten Hunden aus dem Tierheim. „Wer macht schon einen Hundeführerschein, wenn der Hund nur noch eine Lebenserwartung von einem Jahr hat“, so Paeger. Solchen Tieren würde die Reform die Chance nehmen, überhaupt noch vermittelt zu werden. Ansonsten aber befürworte sie neue Regelungen. Denn den Hundeführerschein habe sie noch nie als „Strafe“ betrachtet. „Es geht um aktive Zeit mit dem Hund“, sagt sie. Und um Kontakte mit anderen sozialisierten Hunden. Außerdem sei der Führerschein ein guter Hinweisgeber für den Tierschutz, ob jemand wirklich Interesse an einem Hund hat. „Denn wie soll das mit dem Hund später werden, wenn man schon keine Lust hat, den Sachkundenachweis abzulegen?“, betont Paeger. Wer jedenfalls einen Hund aus ihrem Tierschutzverein bei sich aufnehmen möchte, der sollte den theoretischen Teil des Hundeführerscheins schon bestanden haben. „So trennen wir die Spreu vom Weizen“, erklärt die Tierschützerin.
Und einen weiteren Kritikpunkt hat sie noch und sie hofft, dass sich das mit dem neuen Hundeführerschein ändern wird: „Den Sachkundenachweis mit einem geliehenen Hund abzulegen, ist nicht sinnvoll“, bemängelt sie. „Dann leiht man sich einfach den lieben Labrador vom Nachbarn“, so Paeger. Denn so klappe es ja dann immer.
Einen anderen Blick hat Ivonne Wellegehausen von der Gifhorner Tiertafel auf die Reform des Hundeführerscheins. Sie befürchtet, dass die neue Regelung eine Personengruppe ausschließen wird, einen Hund zu halten: die Bedürftigen. Denn die Kosten für einen Hundeführerschein seien hoch. Für den Sachkundenachweis seien etwa 150 Euro fällig. „Und die Kosten für Tierarzt und Versorgung der Tiere sind schon gestiegen“, sagt sie. Aktuell sind 124 Hunde bei der Tiertafel gelistet, die unterstützt werden.
Es seien zudem noch einige Fragen zur Reform offen: Muss jeder in einem Haushalt, in dem ein Hund lebt oder leben soll, den Führerschein künftig ablegen? Oder nur der Halter? Oder wird der Führerschein auf einen bestimmten Hund bezogen, für den dann der Sachkundenachweis gilt?
Dennoch lehnt sie den Hundeführerschein nicht kategorisch ab. Die Idee dahinter begrüßt sie sogar. „Jeder Hundehalter sollte über Fachkunde verfügen“, betont Wellgehausen. Doch auch eine Hundeschule zur Vorbereitung auf den Hundeführerschein könnten sich eben nicht alle Halter leisten. Die Tiertafel bietet deshalb auch Workshops für Hundehalter gegen geringe Kostenbeteiligung an.