Unfälle bei Zweiradfahrern

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Handlungsbedarf sieht Heinemann auch bei der Zahl der Verkehrsunfälle mit verletzten Rad- und Pedelecfahrern. Bei den Leichtverletzten gab es 2025 mit 147 Fällen einen neuen Höchstwert - und eine Zunahme von 53,13 Prozent zum Vorjahr (96 Fälle). Außerdem gab es 2025 mit 25 Betroffenen mehr Schwerverletzte als im Vorjahr (16). Und während es 2024 keine Todesopfer gab, waren es 2025 zwei. Die Zahl der Unfälle insgesamt mit beteiligten Rad- und Pedelecfahrern betrug 226 (2024: 154)- nur bei 52 davon gab es keine

Verletzten (2024: ebenfalls 52). So weit die Gesamtzahlen.

Ein detaillierter Blick auf die Altersstruktur der betroffenen Personen zeigt, dass vor allem ältere Menschen bei Verkehrsunfällen mit Fahrrädern und Pedelecs schwer verletzt werden. 16 der 25 schwerletzten Zweiradfahrer waren älter als 55 Jahre - das sind 64 Prozent.

Und noch ein weiterer detaillierter Blick, diesmal auf die Pedelecs: Hier stieg die Zahl der Unfälle im vergangenen Jahr laut Stefan Heinemann um 160 Prozent auf 60 (2024: 23 Unfälle). Ähnlich hohe Steigerungen gibt es bei den Verletzungen. Unter den 25 Schwerverletzten Zweiradfahrern waren zwölf Pedelecfahrer - das ist ein Plus von 140 Prozent (2024: fünf). Unter den 147 Leichtverletzten waren 37 Pedelecfahrer - ein Plus von 146 Prozent (2024: 15). Übrigens: Sieben der zwölf Schwerverletzten Pedelecfahrer waren älter als 55 Jahre.

Aber auch die E-Scooterfahrer stehen unter besonderer Beobachtung. Denn die Zahl der Unfälle ist auch hier gestiegen - von einem (2023) über zwölf (2024) auf zuletzt 35 im vergangenen Jahr. Das ist ein Plus von 191 Prozent. Bei jedem dieser 35 Unfälle gab es zudem jeweils eine leichtverletzte Person.

Stefan Heinemann sieht oft mangelnde Fahrsicherheit als Ursache für diese Unfälle. „Das wird nicht richtig trainiert. E-Scooter haben andere Räder und ein anderes Fahrverhalten als Fahrräder. Und sie werden gerne mal übersehen - vor allem, wenn sie auf der falschen Straßenseite angefahren kommen.“

Viele E-Scooterfahrer seien unsicher, welche Regeln für sie gelten würden. „E-Scooter sind keine Fahrräder, sondern Elektrokleinstfahrzeuge“, so Heinemann. Und ihre Fahrer haben einige Regeln zu beachten. So müssen E-Scooter auf Radwegen fahren, sofern vorhanden, und sie müssen sich dort dem Radverkehr unterordnen. Sind keine Radwege vorhanden, müssen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Die Nutzung von Gehwegen ist verboten. E-Scooterfahrer müssen mindestens 14 Jahre alt, die Fahrzeuge haftpflichtversichert sein. Eine Helmpflicht gibt es nicht, aber das Verbot, eine zweite Person mitzunehmen. E-Scooter müssen die Verkehrsampeln beachten, und es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Die Unfallzahlen könnten weiter steigen. Denn laut Heinemann gehe zwar die Zahl der E-Scooter bei Verleihfirmen zurück, steige aber im privaten Bereich an. „Deshalb halten wir den Kontrolldruck bei E-Scootern hoch“, sagt der Verkehrsexperte. Das zeige Wirkung: Die Anzahl der E-Scooterfahrer, die mit Alkohol (2025: 22 Fälle) oder anderen Drogen (2025: 57 Fälle) im Blut unterwegs waren und bei einer Kontrolle erwischt wurden, steigt seit Jahren.

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