Weitreichende Entscheidung
Hat die Gemeinde Müden später einmal eine Bürgerstiftung, so sind die Möglichkeiten, das gemeinschaftliche Zusammenleben in der Gemeinde zu stärken, äußerst vielfältig. „Es können verschiedenste Projekte unterstützt werden. Ein breites Spektrum an Möglichkeiten tut sich auf“, sagt Kolja Garzke vom Fachbereich Finanzen der Samtgemeinde Meinersen. Denkbar seien zum Beispiel die Förderung von Sport, Vereinen oder dem Ehrenamt. Was im Detail dann später alles in Frage kommt, werde in der Satzung der Bürgerstiftung von der Gemeinde geregelt.
Der Müdener Haushaltsausschuss empfahl nun, das Vorhaben weiter zu verfolgen und verwies es dazu in Verwaltungsausschuss und Rat. Die Verwaltung hatte den Politikern empfohlen, die treuhänderische Form für die Stiftung zu wählen. Denkbar wäre aber auch die rechtlich-selbstständige Form. Der Unterschied: Entweder man setzt einen externen Treuhänder für die Arbeit der Stiftung ein oder die Gemeinde Müden übernimmt die Aufgabe selbst.
Kolja Garzke vom Fachbereich Finanzen der Samtgemeinde Meinersen erläutert: „Eine solche Bürgerstiftung wird für die Ewigkeit gegründet, und der Arbeitsaufwand ist enorm. Es wäre sehr viel Engagement nötig dafür, aus unserer Sicht überwiegen die Vorteile eines Treuhänders für die Aufgaben.“
Stammkapital ist unantastbar
Eine Bürgerstiftung verfüge immer über ein Grundkapital, es belaufe sich auf mindestens 50.000 Euro. Dieses Stammkapital dürfe nicht angetastet werden. Aufwendungen der Stiftung dürften ausschließlich aus Erträgen oder Spenden bestritten werden. Die Gründung einer Bürgerstiftung und deren anschließende Verwaltung seien dauerhaft aufwändig. Als Stifter seien neben der Gemeinde und Institutionen auch alle Bürger aus Müden und darüber hinaus denkbar: „Im Prinzip jeder, der ein Interesse an Müden hat“, sagt Garzke.
Da aber die Entscheidung über die zu wählende Form einer Bürgerstiftung Müden - treuhänderisch oder rechtlich-selbstständig - bei der Politik liegt, empfahl der Haushaltsausschuss lediglich, das Vorhaben der Gründung weiter zu verfolgen und dann Verwaltungsausschuss und Rat zur weiteren Beratung vorzulegen. Möglicherweise wird auch eine Arbeitsgruppe gebildet, um noch einmal alle Vor- und Nachteile der beiden Varianten herauszuarbeiten für die endgültige Entscheidung.