B4-Neubau: Baugenehmigung liegt vor – doch wann die Bagger kommen, bleibt unklar
Baugenehmigung für Ortsumgehungen Rötgesbüttel und Meine liegt vor - doch wann die Bagger kommen bleibt unklar

Neubau der B4 im Kreis Gifhorn: Die Baugenehmigung liegt vor, doch die Finanzierung könnte das seit mehr als 30 Jahren geplante Projekt weiter verzögern.Foto: Sebastian Preuß
Kreis Gifhorn. Scheitert eine schnelle Umsetzung des Neubaus der B4 im Kreis Gifhorn nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses am Geld? Mit einem baldigen Anrollen der Bagger sollten Pendler sowie Anwohner von Ausbüttel, Rötgesbüttel und Meine jedenfalls besser nicht rechnen, auch wenn nach mehr als 30 Jahren Planung endlich die Baugenehmigung vorliegt. Das Bundesverkehrsministerium macht nicht viel Hoffnung darauf, dass genug Geld zur Verfügung steht. Das gebe es nämlich nicht einmal für bereits laufende Projekte.

Der Planfeststellungsbeschluss ist mangels Klagen bis Ablauf der Frist jetzt rechtskräftig geworden, nun muss die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragen, die B4 in den Straßenbauplan aufzunehmen, damit Haushaltsmittel des Bundes eingeplant werden können: Diesen Zeitplan nahm unsere Redaktion zum Anlass, beim Bundesverkehrsministerium nachzuhaken, ob überhaupt Geld für das Projekt in absehbarer Zeit in Aussicht ist - angesichts zahlreicher Großbaustellen im ganzen Land.

Steigende Kosten drücken auf Bundeshaushalt

Das Ministerium begrüßt die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses, geht aber auf erhebliche Probleme bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen ein. Zwar lägen der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2030 vor, doch: „Bedingt durch die sinkenden Lkw-Mauteinnahmen in Folge des erwarteten Hochlaufs der Elektromobilität im Schwerverkehr, die wirtschaftliche Entwicklung und die allgemeinen Konsolidierungsbedarfe im Haushalt verbleiben die Investitionen der Bundesfernstraßen bis 2030 auf dem Niveau der bisherigen Planungen.“ Und das bei steigenden Baupreisen von fast 40 Prozent seit 2021.

Die ernüchternde Konsequenz daraus: „Vor diesem Hintergrund sind mit der derzeitigen Mittelausstattung auch die laufenden Projekte noch nicht vollumfänglich durchfinanziert, und es sind derzeit keine neuen Baufreigaben von Streckenprojekten möglich.“ Das gelte trotz bestandskräftigem Baurecht auch für die B4.

Die Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums lässt einen Hoffnungsschimmer zu, ohne konkreter zu werden: „Das Bundesministerium für Verkehr hat hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kreditfähigkeit und Einnahmekompetenz der Autobahn GmbH einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Finanzierung zusätzlicher Investitionen ab dem Jahr 2027 ermöglichen würde.“

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