Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen vor, einem anderen Mann am 2. August vergangenen Jahres gegen 1.30 Uhr an einem Kiosk in Vorsfelde Reizstoff ins Gesicht gesprüht zu haben. Der Geschädigte habe dadurch gerötete Augen gehabt.
„Ich war das nicht“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Zwar sei er an jenem Tag an dem Kiosk gewesen, jedoch nur, um Bier zu kaufen. Den Geschädigten habe er zuvor noch nie gesehen gehabt. Dieser habe jedoch gesagt, dass er durch jemanden, der eine weiße Jacke getragen habe, verletzt worden sei. Daraufhin sei die Polizei auf ihn als Tatverdächtigen zugekommen.
Eine Aussage des Geschädigten gab es vor Gericht nicht. Die Ladung, die an den Mann verschickt worden war, kam als unzustellbar zurück, berichtete der Richter. Auch weitere Ermittlungen hätten nicht dazu geführt, den Mann ausfindig zu machen, sodass sein derzeitiger Aufenthaltsort bisher unbekannt blieb.
„Der Geschädigte hat fast keine Angaben gemacht und wollte mit der Sache nichts zu tun haben“, berichtete ein Polizist, der am Tattag vor Ort war. Das Opfer habe auch nur gebrochenes Deutsch gesprochen. Man habe gesehen, dass er gerötete Augen gehabt habe und diese kaum habe öffnen können. Wie aus den Akten hervorging, sei beim Opfer ein Alkoholwert von 1,5 Promille festgestellt worden. Beschreibungen, die auf den Täter hindeuteten, seien von anderen Zeugen gegeben worden.
Ein 44-jähriger Zeuge berichtete, dass er nicht gesehen habe, wie etwas gesprüht wurde, jedoch das Geräusch des Sprühens gehört habe. Dann habe er nur gesehen, wie der Geschädigte die Hände vor das Gesicht geschlagen habe.
Obwohl der Angeklagte erst seit 2015 in Deutschland lebt, hat er bereits mehrere Jahre Haftstrafen abgesessen. Insgesamt 13 Einträge weist sein Bundeszentralregister auf. Unter anderem wurde er wegen Raubes, Diebstahls, Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln und gefährlicher Körperverletzung bereits verurteilt. Das Schöffengericht sah aufgrund der Zeugenaussagen die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und verurteilte ihn erneut zu einer Haftstrafe.