Der Angeklagte äußerte sich nicht persönlich zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger trug die Erklärung des Wolfsburgers vor. Der 46-Jährige habe nachts Alkohol genossen und daraufhin kinderpornografische Inhalte gesucht. Die Dateien wurden ihm dann auf ein Handy geschickt. „Es war ein einmaliger Vorgang und mein Mandant bedauert es sehr. Ihm ist klar, dass die Herstellung solcher Dateien den Kindern und Jugendlichen seelisches Leid zufügt. Daher möchte er sich der Verantwortung stellen“, so der Verteidiger.
Der Angeklagte tauschte sich mit einer Person über seine Vorlieben aus. Diese Chats veranlassten die Staatsanwaltschaft Hannover, einen Durchsuchungsbeschluss auszustellen. Der Beschuldigte wurde am 5. April 2022 in seiner Wohnung angetroffen. Die Beamten nahmen USB-Sticks, zwei Handys und einen Laptop mit.
Der Richter trug vor, welche Inhalte auf den Geräten gefunden wurden. Auf einem Smartphone waren diverse Pornos, die keine strafbaren Inhalte zeigen. Auf dem Computer wurden keine Kinderpornos entdeckt, ein Smartphone enthielt gar keine Dateien. Auf einem Handy wurden vier Dateien mit kinderpornografischen Inhalten entdeckt: zwei Bilder und zwei Videos. Laut des Vorsitzenden zeigte ein Clip, wie zwei männliche Jugendliche Geschlechtsverkehr haben. Die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten wurde dem Angeklagten nicht nachgewiesen.
Der Angeklagte hat keinen Schulabschluss und begann keine Ausbildung. Er sei ledig und habe keine Kinder. Der 46-Jährige bezieht Bürgergeld und lebt mit seinem Vater zusammen, den er betreut. Seine jüngere Schwester sei berufstätig.
Der Staatsanwalt verschränkte die Arme vor der Brust, als er das Plädoyer hielt. Er betonte mehrfach, dass es sich „nur“ um vier Dateien handelte. „Bei anderen Verhandlungen sprechen wir über andere Zahlen. Doch beim Verbrechen geht es um Kinderpornografie. Die Kinder, die teilweise unter 14 Jahre alt sind, sind traumatisiert. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied bei der Anzahl der Dateien“, sagte der Staatsanwaltschaft. Nach Angaben des Anklagevertreters kommen Täter für mindestens ein Jahr ins Gefängnis, die Freiheitsstrafe kann bei fünf Jahren liegen.
Dem Angeklagten wurde zugute gehalten, dass er Ersttäter und geständig war. Auf die Art einer Datei ging der Staatsanwalt ein: So habe das Abbilden des Geschlechtsverkehrs „eine andere Qualität“. Er beantragte eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. „Neue Taten und sie wandern ins Gefängnis“, erklärte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger erklärte, dass sich das geringe Dateivolumen im Strafmaß niederschlagen müsse. „Der Angeklagte kann für sich ausschließen, dass sich die Tat wiederholt“, betonte der Verteidiger. Das Amtsgericht verurteilte den Wolfsburger zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.