„Viele Wolfsburgerinnen und Wolfsburger träumen von einer unvergesslichen Hochzeit in besonderem Ambiente. Wir freuen uns sehr, dass wir dies nun dank der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ermöglichen können“, erklärt Andreas Meyer, Geschäftsbereichsleiter Kultur.
„Uns haben in der Vergangenheit zahlreiche Anfragen für Feierlichkeiten in und um Schloss Wolfsburg erreicht. Die maßgebliche Änderung der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ist deshalb die Öffnung des Schlosses für erweiterte Nutzungen und zur Belebung des historischen Ortes. Diese behutsame Öffnung steht im Einklang mit dem repräsentativen Charakter von Schloss Wolfsburg“, ergänzt Katrin Kahl, Leiterin der Geschäftsstelle Kultur.
Die Repräsentationsetage mit Gartensaal, Kaminzimmer und Gerichtslaube bleibt weiterhin vorrangig repräsentativen Veranstaltungen der Stadt Wolfsburg vorbehalten.
Für alle in der Benutzungs- und Entgeltordnung aufgelisteten Räume und Außenflächen sind die Nutzungen entgeltpflichtig. Alle anderen Flächen sind weiterhin entgeltfrei, wie beispielsweise im Bereich der Freitreppe.
Für vier Stunden im Barockgarten zahlen Privatpersonen beispielsweise 900 Euro, der Jagdsaal kostet 260 Euro (ebenfalls für vier Stunden), für den Gewölbekeller zahlen Hochzeitsgäste 310 Euro. Die gesamte Benutzungs- und Entgeltordnung für Schloss Wolfsburg findet sich auf: www.wolfsburg.de/vermietung-kultur