Mann bekommt
beschlagnahmtes Geld zurück
Der Mann aus Seelze hatte zuvor mit einer Pistole einen Wolfsburger bedroht und erpresst

Amtsgericht Wolfsburg: Ein Mann forderte 200.000 Euro zurück, das von der Polizei sichergestellt wurde.Foto: Ann Kathrin Wucherpfennig
Wolfsburg. Mit einer Pistole bedroht ein 24-jähriger Mann aus Seelze einen Wolfsburger, erpresst 40.000 Euro und wandert dafür ins Gefängnis. Ereignet hat sich dieser Fall vor drei Jahren, verhandelt wurde er im Juni 2022. Jetzt sitzt der Mann erneut im Amtsgericht. Doch diesmal will er Geld zurück, das die Polizei nach der Erpressung sichergestellt hatte und zuvor in einem Bankschließfach lagerte. Rund 200.000 Euro - so hoch ist die Summe, die der Wolfsburger vor Gericht zurückfordert. Am zweiten Prozesstag einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend darauf, dass die sogenannte „erweiterte Einziehung“, abgelehnt wird: Der heute 28-Jährige bekommt das Geld zurück.

Vernommen wurden in dem Fall 16 Zeuginnen und Zeugen, außerdem wurden Kontoauszüge ausgewertet. Aber: „Das im Schließfach des Angeklagten aufgefundene Bargeld in Höhe von 204.100 Euro konnte nicht eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden, es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es auch anderen Verwandten des Angeklagten gehörte“, so eine Sprecherin des Amtsgerichts. Gleiches gelte für den Goldschmuck, der nach dem Ergebnis der vernommenen Zeugen aus Familienbesitz stammte. „Da die Voraussetzungen einer erweiterten Einziehung damit insgesamt nicht gegeben waren, war diese abzulehnen“, sagt die Sprecherin. Herausgegeben wird das Geld deshalb nun an den letzten Gewahrsamsinhaber. Unberührt bleibt davon allerdings die rechtskräftige Verurteilung zur Räuberischen Erpressung, die eine Freiheitsstrafe zur Folge hatte.

Denn in einem gesonderten Verfahren wurde der Mann vor dem Landgericht Braunschweig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er legte im April vor zwei Jahren ein Geständnis ab, so dass bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil gefällt werden konnte. Das Strafmaß blieb dabei laut einer Sprecherin des Gerichts nur knapp unter den drei Jahren und neun Monaten Haft, welche die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für höchstens dreieinhalb Jahre plädiert. Vorgeworfen wurde dem Mann räuberische Erpressung. Der damals 24-Jährige hatte am 27. Juli 2021 zusammen mit seinem bereits verurteilten Haupttäter (25) dessen Geschäftspartner (24) aufgesucht, um Geld von ihm einzutreiben. Er bedrohte dabei den gleichaltrigen Geschädigten in dessen Arbeitszimmer mit einer Pistole, dass diese nicht echt war, konnte das Opfer in diesem Moment nicht wissen.

Druckansicht