Vernommen wurden in dem Fall 16 Zeuginnen und Zeugen, außerdem wurden Kontoauszüge ausgewertet. Aber: „Das im Schließfach des Angeklagten aufgefundene Bargeld in Höhe von 204.100 Euro konnte nicht eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden, es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es auch anderen Verwandten des Angeklagten gehörte“, so eine Sprecherin des Amtsgerichts. Gleiches gelte für den Goldschmuck, der nach dem Ergebnis der vernommenen Zeugen aus Familienbesitz stammte. „Da die Voraussetzungen einer erweiterten Einziehung damit insgesamt nicht gegeben waren, war diese abzulehnen“, sagt die Sprecherin. Herausgegeben wird das Geld deshalb nun an den letzten Gewahrsamsinhaber. Unberührt bleibt davon allerdings die rechtskräftige Verurteilung zur Räuberischen Erpressung, die eine Freiheitsstrafe zur Folge hatte.
Denn in einem gesonderten Verfahren wurde der Mann vor dem Landgericht Braunschweig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er legte im April vor zwei Jahren ein Geständnis ab, so dass bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil gefällt werden konnte. Das Strafmaß blieb dabei laut einer Sprecherin des Gerichts nur knapp unter den drei Jahren und neun Monaten Haft, welche die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für höchstens dreieinhalb Jahre plädiert. Vorgeworfen wurde dem Mann räuberische Erpressung. Der damals 24-Jährige hatte am 27. Juli 2021 zusammen mit seinem bereits verurteilten Haupttäter (25) dessen Geschäftspartner (24) aufgesucht, um Geld von ihm einzutreiben. Er bedrohte dabei den gleichaltrigen Geschädigten in dessen Arbeitszimmer mit einer Pistole, dass diese nicht echt war, konnte das Opfer in diesem Moment nicht wissen.