Die Diebesserie begann im Juni 2021 und flog im Mai 2022 auf. Zur Beute gehörten unter anderem Euro-Paletten, Kupferspäne, Gitterboxen, Gelenkrollen und Werkzeuge. Sie wurden mit einem Lastwagen vom Werksgelände geschafft. Insgesamt mussten sich die Angeklagten im Alter zwischen 34 und 57 Jahren wegen Diebstahls in neun Fällen verantworten. Der Prozess war ursprünglich für zwei Tage angesetzt, konnte aber aufgrund der Geständnisse der Beteiligten verkürzt werden. Eine aufwendige Beweisaufnahme mit anfangs neun geladenen Zeugen war durch ein Rechtsgespräch im Anschluss an die Anklageverlesung abgekürzt worden.
Ein 38-Jähriger aus dem Landkreis Gifhorn arbeitete zur Tatzeit auf dem VW Gelände. Seine Aufgabe war es unter anderem, Lkw von Speditionen zu beladen. Hin und wieder zwackte der Staplerfahrer bei seiner Arbeit Materialien auf dem Werksgelände ab und lagerte sie in einem Bunker zwischen. Das geschah sowohl während als auch außerhalb seiner Arbeitszeit. Diese dort gelagerten Güter wurden dann auf einen Lastwagen beladen, den der 57-jährige Angeklagte fuhr, nachdem er das Werk regulär beliefert hatte. Das Diebesgut wurde nach Weyhausen transportiert. Dort wartete ein 45-jähriger Mitangeklagter hinter einem Einkaufszentrum. Das Diebesgut wurde dann auf einen gemieteten Transporter umgeladen und zum Haus des 38-Jährigen gebracht. Die beiden Fahrer erzielten durch ihre Helferrolle laut Anklageverlesung des Staatsanwalts nur geringen Summen. Der 45-Jährige 700 Euro und der ältere Fahrer 520 Euro.
Laut seiner Aussage habe sich der 38-jährige Gifhorner in der Corona-Zeit sein Gehalt aufbessern wollen, der dreifache Familienvater war in Kurzarbeit. Die Diebesserie startete im Juni 2021. Dabei wurden 120 Europaletten im Wert von rund 800 Euro abgezwackt und weiterverkauft. Das geschah unter anderem über ein Kleinanzeigenportal. Die Diebe steigerten sich: Bei einem Beutezug im Dezember 2021 entwendeten die Angeklagten 3,2 Tonnen Kupferspäne. Der 38-Jährige verkaufte das Kupfer für 17.000 Euro an einen Schrotthandel nach Celle. Auch eine Hub-Ameise wurde per Kleinanzeige zu Geld gemacht und brachte 4.700 Euro. Mit dem Diebstahl von Kupfer ging es weiter.
Im Mai 2022 war dann Schluss. Die Angeklagten wurden auf frischer Tat in Weyhausen ertappt. „Der VW-Werksschutz hatte der Polizei gemeldet, dass ein mit Diebesgut beladenen Lkw das Gelände verlassen habe und verfolgt werde“, berichtete der mit den Ermittlungen betreute Polizeibeamte in seiner Zeugenaussage. Die gestohlenen Güter seien zurück zum Werk gebracht worden. Der Ermittler sah den 38-jährigen Angeklagten als „treibende Kraft“ der Diebesserie. Inzwischen hätten die Angeklagten ein Betretungsverbot für das Werksgelände.
Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, der „Spiritus Rector“ sei der 38-jährige Gifhorner gewesen. Die Ehefrau sah er als Gehilfin an. Die beiden Fahrer hätten nicht viel Geld bekommen und ihre Gutmütigkeit sei womöglich ausgenutzt worden. Eine Mittäterschaft komme infrage, eine Bandentätigkeit nicht. Der 34-jährige Staplerfahrer sei ebenfalls Gehilfe in zwei Fällen gewesen.
Für den 38-jährigen Gifhorner sei eine zweijährige Freiheitsstrafe festzusetzen. Die 72.000 Euro muss er an VW zurückzahlen. Für die Ehefrau des Mannes hielt der Staatsanwalt sechs Monate für angemessen. Die Strafe für die beiden Fahrer setzte er bei einem Jahr an. Der 34-jährige Staplerfahrer, an zwei Taten beteiligt, sollte eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. Der Staatsanwalt plädierte für eine zweijährige Bewährungszeit für alle Beteiligten.
Die Rechtsanwälte der Angeklagten schlossen sich der Staatsanwaltschaft an. Der Richter folgten in seinem Urteil ebenfalls der Staatsanwaltschaft. Die Taten müssten zudem als Diebstahl und nicht als Bandendiebstahl gewertet werden. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass es sich um eine dauerhafte Bandenstruktur mit entsprechendem Mitsprache-Rechten gehandelt habe. Es habe Täter, Mittäter und Beihilfen gegeben.
„Es war eine gute Entscheidung, dass die Angeklagten Verantwortung für ihre Taten übernehmen“, sagte der Richter. Alle Angeklagten hätten eine positive Sozialprognose und seien zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft gewesen.
Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.