Was war geschehen? Auf der Wolfsburger Hafenstraße kam es am 28. April 2021 zu einem Streit zwischen einem Autofahrer und dem Lkw-Fahrer. Die Situation eskalierte. Der 47-Jährige soll dem Pkw-Fahrer im Verlauf des Streits eine Schreckschusswaffe an den Kopf gehalten und bedroht haben. „Leg dich hin, du Schwein, sonst knall’ ich dich ab“, soll er dem Pkw-Fahrer gedroht haben.
Der Fall landete erst vor dem Amtsgericht Wolfsburg. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts ging der Mann in Berufung, und die Straftat wurde vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt. Wegen Bedrohung wurde er dort zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt und sein Fahrverbot wurde aufgehoben. Das Berufungsurteil wurde am 30. November 2022 rechtskräftig, und die Strafsache war damit beendet.
Dann kam es zum verwaltungsrechtlichen Verfahren zwischen der Stadt Wolfsburg und dem 47-Jährigen. Die Stadt hatte gegen den Mann am 27. Oktober 2021 ein Waffenverbot ausgesprochen, obwohl kein rechtskräftiges strafgerichtliches Urteil vorlag. Dagegen ist der 47-Jährige vorgegangen und klagte. „Die Stadt hat sich nur auf Aussagen des vermeintlichen Zeugen gestützt“, sagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht. Er verwies darauf, dass auch für ihn die Unschuldsvermutung gegolten habe. Mit seinem Bescheid über ein Waffenverbot habe die Stadt Wolfsburg dem Urteil vorgegriffen.
Dem Mann wurde bereits im Urteil des Landgerichts der Waffenschein entzogen und die Schreckschusswaffe als Tatmittel einbehalten. Das habe er auch akzeptiert, sagte er vor dem Verwaltungsgericht. Nicht akzeptieren wolle er dagegen das Waffenverbot. Da er in der Baubranche tätig ist, befürchte er Probleme, wenn er beispielsweise ein Cutter-Messer mit sich führen würde.
Bei jeder Polizeikontrolle glaubt er, Probleme zu bekommen, wenn der Vermerk „Waffenverbot“ in der polizeilichen Abfrage. „Ich bin keine Gewalttäter, sonst hätte ich damals auch keinen Waffenschein bekommen“, so der 47-Jährige weiter. Sein Fehlverhalten vor fast fünf Jahren hat er eingesehen.
Es habe aber auch von der Gegenseite Provokationen gegeben. „Dreimal hat er meinen Lkw bis zum Stillstand ausgebremst“, sagte der Mann. „Aber nur einer hat eine Waffe gezogen“, erwiderte der Richter dem 47-Jährigen. Außerdem sei die Gegenseite auch zu einem Ordnungsgeld von 35 Euro verurteilt worden.
Die Stadt Wolfsburg, vertreten durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Justiziarin, räumte ein, den Entscheid aus dem Oktober 2021 zu früh erlassen zu haben. Nach dem rechtskräftigen Urteil aus dem Jahr 2022 seien sie jedoch gehalten, dass Waffenverbot für fünf Jahre auszusprechen. Hier müsse sich die Stadt auf das Waffenrecht, Paragraf 5,2, richten. Darin heißt es unter anderem: „Die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe besitzen in der Regel Personen nicht, die zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind.“ „Deutlich überreagiert“, habe der Lkw-Fahrer damals, so der Richter. Das Waffenverbot sei die Konsequenz, die er zu tragen habe. Der 47-Jährige darf bestimmte Springmesser und Schreckschusswaffen nicht erwerben und besitzen, auch Luftdruck- und Gasalarmwaffen gehören dazu.
Am Ende der Verhandlung schlossen die Stadt Wolfsburg und der 47-Jährige einen Vergleich: Ab dem 1. Januar 2027 wird auf Antrag neu über das Waffenverbot entschieden. 95 Euro als Verwaltungsgebühr wird erhoben, und beide Parteien teilen sich die Gerichtskosten. Damit ist auch dieser Rechtsstreit erledigt.