Laut Anklage der Staatsanwältin hatte es im Mai 2023 eine Durchsuchung bei dem 55-Jährigen gegeben. Dabei wurden mehrere Laptops, ein Smartphone und eine externe Festplatte beschlagnahmt. Darauf fanden die zuständigen Polizeibeamten hunderte Fotos und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigten.
Die 1.500 Fotos und Videos mit Kinderpornografie und 380 Dateien mit jugendpornografischem Inhalt hatte der 55-Jährige „fein säuberlich“ in Ordnern auf seinen Speichermedien hinterlegt. Polizei und BKA hatten Datenträger, Browser- und Chatverläufe gesichtet und auswertet. In Gang gekommen waren die Ermittlungen, nachdem der Angeklagte bereits im Sommer 2022 mittels der Social-Media Software „Snapshot“ ein Foto hochgeladen hatte.
Doch wie war der Mann in den Besitz der zahlreichen Dateien gelangt? Die Staatsanwältin fragte den Angeklagten danach und wollte wissen, ob er eine sexuelle Präferenz habe. Die Antwort des 55-Jährigen mutete kurios an: In einer Computerzeitung hatte er vom sogenannten Darknet gelesen und sei neugierig geworden. „Das war der Reiz des Verbotenen. Ich wusste, dass das nicht in Ordnung ist“, räumte der Mann ein.
Eine sexuelle Präferenz habe er nicht. Anschließend wollte er sich offenbar als unwissend darstellen: Er habe nicht speziell nach kinderpornografischen Inhalten gesucht. Was die Masse der Fotos und Videos anging, sagte der Mann, er habe die Dateien als Pakete heruntergeladen, aber nicht gewusst, um welche Inhalte es sich handelte. Erst mit einem Passwort konnten die Daten entpackt werden und es wurde sichtbar, was heruntergeladen wurde.Passt das damit zusammen, dass er die Dateien anschließend geordnet auf seinen Computern speicherte? Der Mann erzählt vor Gericht, er sei ein Pedant. „Ich brauche eine Ordnung, alles muss genau einsortiert werden.“
Die Staatsanwältin wollte wissen, ob er sich bereits nach einer Therapie erkundigt habe, da ihm doch das illegale Handeln bewusst gewesen sei. „Bisher noch nicht”, antwortete der Angeklagte. Erst auf Nachfrage der Staatsanwältin erklärte er sich aber bereit dazu. „Obwohl ich mich selbst nicht als pädophile Person sehe“, entgegnete er. Der Mann entschuldigte sich vor Gericht für seine Taten und gab sich in seinem Schlusswort reuig.
Wird das Strafmaß voll ausgeschöpft, kann der Besitz von Kinderpornografie bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Für Jugendpornografie sind es zwei Jahre. Der ledige Angeklagte ist Vater eines erwachsenen Sohnes, lebt in einer festen Beziehung und geht einer Beschäftigung bei VW nach. Er ist nicht vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer dreijährigen Bewährungsfrist. Außerdem sei eine Geldstrafe von 2.400 Euro angemessen. Des Weiteren soll der 55-Jährige mindestens drei Therapiegespräche mit einem Psychologen führen. Strafverschärfend wirke sich hingegen die schiere Menge der Dateien und die bewusste Speicherung derselben auch auf externen Festplatten aus.
Die Verteidigerin wies auf die kooperative Zusammenarbeit ihres Mandanten hin. Schon während der Hausdurchsuchung habe sich der Angeklagte geständig gezeigt. „Er hat alles getan, um die Sache aufzuarbeiten“, sagte sie. Die Rechtsanwältin plädierte für sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.200 Euro.
Der Richter verurteilte den 55-Jährigen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe. Die Bewährungszeit legte er auf drei Jahre fest. Überdies muss der Mann 2.000 Euro an den Verein „Kinderjugendschutz Wolfsburg“ zahlen und drei Beratungsgespräche bei einem Sexualtherapeuten in Anspruch nehmen. Der Richter sprach von einer positiven Sozialprognose. „Da Sie in geregelten Verhältnissen leben, ist ein Bewährungshelfer nicht erforderlich.“