Nach Angaben der Anklageschrift habe der Mann im Juli 2022 mit einem Minderjährigen gechattet. Der Angeklagte (51) soll dabei Fotos von seinem Penis verschickt haben. Daher ging es in einem Prozesspunkt um das Verbreiten von pornografischen Inhalten.
Außerdem wurde auf dem Smartphone eine kinderpornografische Datei gefunden. Das Bild zeigt den Missbrauch von, an oder vor einem Kind, das unter 14 Jahre alt ist. Aufgrund der Datei wurde der 51-Jährige ebenfalls wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt.
Den Chat und das Versenden von Bildern räumte der Mann vollumfänglich ein. Zu der anderen Tat sagte der Verteidiger: „Er hat das Bild nicht bewusst abgespeichert, es kam durch einen Telegram-Gruppenchat auf das Handy.“
Der Angeklagte erzählte im Gerichtssaal, dass es für ihn „seit Corona bergab“ ging. Er habe eine Trennung von seiner Partnerin erlebt, ein Onkel und die Oma seien verstorben. „Und in dieser Trauer habe ich Alkohol getrunken und Kokain genommen“, so der Mann.
Doch die Probleme kamen nicht erst mit der Pandemie, wie der Richter aufzeigte. Der Mann ist schon in den 2000er-Jahren straffällig geworden. Insgesamt hat er fünf Eintragungen im Bundeszentralregister. Er wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Besitz und Handel mit Drogen und Trunkenheit im Verkehr verurteilt.
Der Richter fragte nach, wie es während der Tatvorwürfe mit Drogen und Alkohol aussah. Der Angeklagte räumte ein, dass er „viel konsumiert“ habe. Viel seien in dem Fall mehrere Weizenbiere und Schnäpse. „Mit den Kurzen kommt dann die Lust auf Drogen“, sagte der Mann.
Seit Mai 2024 sei er clean, so der Angeklagte. Er würde momentan auch keinen Alkohol trinken. Der Mann habe zwei Kinder, einen 20-jährigen Sohn und eine sechsjährige Tochter, die teilweise bei ihm lebe. Der Mann berichtete außerdem, dass er im VW-Werk gearbeitet habe. Seit Januar 2023 sei er krankgeschrieben. Er erhalte rund 2.500 Euro Arbeitslosengeld, wie er dem Gericht mitteilte.Nach der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Dem Angeklagten wurde angerechnet, dass er die Verbreitung der Bilder zugegeben hatte, doch er habe sich schuldig gemacht wegen des Besitzes von einem kinderpornografischen Foto. „Ein Bild ist eines zu viel. Denn dafür sind Kinder geschädigt worden“, betonte die Staatsanwältin. Sie forderte sechs Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Zudem wollte sie, dass dem Angeklagten eine Gesprächsauflage erteilt werde.
Der Verteidiger sagte daraufhin: „Im Ergebnis sind wir uns einig, dass der Angeklagte nicht hinter Schloss und Riegel gehört.“ Im Plädoyer stellte er den Mann als laienhaften Nutzer eines Smartphones dar. „Bei dem kinderpornografischen Bild ist der Besitzwillen fraglich, da er das Foto nicht selbst heruntergeladen hat.“ Zu dem Chat mit dem Minderjährigen äußerte sich der Verteidiger ausführlich. „Der Chat liest sich so, als wenn sich beide hinein gequatscht haben. Der Angeklagte hat sich kein Opfer gesucht, da die Person ihn animierte, weiterzuschreiben.“
Laut dem Verteidiger sollte eine zweijährige Bewährungszeit reichen. Außerdem forderte er einen Bewährungshelfer anstatt einer Therapie. „Durch die Durchsuchung der Wohnung und dem Prozess hat der Angeklagte einen Denkzettel bekommen. Und durch den Bewährungshelfer wird ihm weiterhin vor Augen gehalten, dass er Unrecht begangen hat.“
Der Richter verurteilte den Angeklagten für eine viermonatige Freiheitsstrafe, die zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt wird. Dem Angeklagten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss 1.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Der Richter fasste nochmal zusammen, dass der Angeklagte bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war und auf dem Bild ein Kleinkind zu sehen war. „Da es aber aktuell bei Ihnen gut läuft, und sie sich im Wechsel mit der Ex-Partnerin um die Tochter kümmern, stelle ich eine günstige Sozialprognose aus“, so der Richter.