Der 24-Jährige soll die junge Frau am 9. Februar 2024 mit einem Schuhlöffel aus Metall am Kopf getroffen haben. Das Opfer erlitt eine blutende Platzwunde an der Stirn und der Schuhanzieher soll laut der Anklageschrift verbogen sein.
Die zweite partnerschaftliche Auseinandersetzung ereignete sich am 9. Juni 2024, ebenfalls in der Wohnung des Pärchens. Der Angeklagte habe mit der flachen Hand auf die rechte Wange geschlagen. Der junge Mann hatte keinen Verteidiger an seiner Seite, er stritt die Vorwürfe ab. Dabei sagte er: „Klar, haben wir Auseinandersetzungen, aber es gab keine Schläge.“
Das Opfer, also die 21-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten, erzählte, dass sie seit drei Jahren ein Paar sind. Sie haben sich übers Internet kennengelernt und wohnten bereits in Flechtorf und Ehmen zusammen. Seit letztem April haben sie eine gemeinsame Wohnung in Detmerode. „An die Tat vom Februar kann ich mich nicht erinnern“, beteuerte die Zeugin vor dem Amtsgericht.
Sie konnte sich noch erinnern, dass sie mit einer Platzwunde zur Arbeit gegangen ist und ihre Arbeitskolleginnen sich um sie gekümmert haben, bis ihre Schwester sie abholte. Am nächsten Morgen habe die Polizei bei ihr geklingelt und sie zum Vorfall befragt.
Die gerufene Polizeikommissarin fasste den Einsatz zusammen. Demnach ist der Vater des Opfers auf der Dienststelle erschienen und berichtete von dem Streit. Dabei zeigte er auch Nachrichten von seiner Tochter und erklärte, dass es häufiger Konflikte gibt. „Wir haben herausgefunden, dass es Einsätze gab, und somit sind wir zur Adresse gefahren“, so die 28-jährige Polizistin. Das Opfer öffnete die Tür und die Beamten sahen sofort den „Cut“ auf der Stirn.
Nach Angaben der Kommissarin druckste die 21-Jährige zunächst herum, als sie zum Streit befragt wurde. Schließlich taute sie auf und holte den Schuhanzieher unter dem Bett hervor. Die Zeugin erklärte, dass der Gegenstand rund einen Meter lang ist und zwischen ein bis zwei Kilo wiegt. Die 21-Jährige soll „und dann ist es eben passiert“ gesagt haben. Aus der Befragung und durch den Gegenstand seien die Polizisten davon ausgegangen, dass der junge Mann sie mit dem Schuhanzieher geschlagen haben muss. „Ich hatte das Gefühl, sie wollte nichts gegen ihren Freund sagen“, sagte die Polizeikommissarin.
Die 21-Jährige hat 2023 eine Ausbildung als medizinische Fachangestellte in einer Praxis in Fallersleben angefangen. Drei Arbeitskolleginnen schilderten ihre Eindrücke. Aus den Zeugenaussagen zeichnete sich ein deutliches Bild. Die Wolfsburgerin ist etwas zu spät auf der Arbeit erschienen, eine Kapuze bedeckte die Verletzung.
Eine Ärztin versorgte die frische Verletzung und legte einen Druckverband an. Im Aufenthaltsraum kümmerten sich die Mitarbeiter abwechselnd um das Opfer. „Sie hat dolle geweint“, so eine 43-jährige Krankenschwester.
Eine andere Kollegin berichtete, dass die 21-Jährige unterschiedliche Geschichten auftischte: Mal sei sie gegen einen Schrank gelaufen, dann aus der Badewanne gefallen und auch von einem Auffahrunfall habe sie geredet.
Der Richter befragte die Wolfsburgerin auch zum zweiten Vorfall. „Wir haben laut gestritten und die Nachbarn haben an der Tür geklingelt und dann die Polizei gerufen“, so die 21-Jährige.
Mehrere Einsatzkräfte kamen zur Wohnung. Ein Polizeibeamter, der mit dem Opfer gesprochen hatte, sagte im Gerichtssaal: „Sie wollte keinen Rettungswagen, und wir haben auch keine Verletzungen feststellen können.“
Der Richter fragte die 21-Jährige, ob sie geschlagen wurde. Sie schüttelte langsam mit dem Kopf und verneinte. „Oh, mein Gott! Das ist so lange her. Ich möchte einfach nur Frieden und nicht mehr hier sein“, rief sie aus. Die junge Frau erzählte, dass es jetzt mit der Beziehung klappt und sie auch nicht mehr streiten. Die beiden haben laut der Zeugin eine Therapie bei der Beratungsstelle Dialog e.V. gemacht.
Das bestätigte der Angeklagte. Der 24-Jährige hat eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker abgeschlossen und arbeitet in Vollzeit. Zusätzlich liefert er drei bis vier Mal in der Woche Essen aus. Die Warmmiete von 1.100 würde er momentan alleine zahlen.
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft verständigten sich, den geringeren Vorwurf fallenzulassen und das Verfahren einzustellen. Für die Attacke mit dem Schuhanzieher wurde das Plädoyer gesprochen. Die Staatsanwältin sieht die Tat durch die Zeugenaussagen als erwiesen an und ordnet die Aussage des Opfers als Schutzbehauptung ein. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt werden kann. Zudem soll der Angeklagte 500 Euro an das Frauenhaus Wolfsburg zahlen.
Der Richter ordnet ebenfalls ein, dass das Opfer kein Interesse an einer Strafe habe, da dadurch die Beziehung kaputtgehen könnte. Nach der Beweislage sei es zum Schlag gekommen und er müsse sich für die gefährliche Körperverletzung verantworten, betonte der Vorsitzende. Das Gericht verurteilte den 24-Jährigen zur achtmonatigen Freiheitsstrafe, die zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt wird. Auch die Auflage mit der Zahlung an den Verein des Frauenhauses muss der junge Mann erfüllen.