Dreiste Abzocke: Betrüger tricksen Bürgerin bei Verwaltungsvorgängen aus
Wolfsburgerin nutzt unfreiwillig einen Drittanbieter und muss unnötige Gebühr bezahlen

Betrüger nutzen offenbar illegal die Homepage der Stadt Wolfsburg, um bei Online-Anträgen illegal an Geld zu kommen. (Symbolbild)Foto: Franziska Gabbert
Wolfsburg. Es ist so schön einfach: Man registriert sich einmal und kann dann lästige Besuche im Rathaus mit Extra-Wegen und Wartezeiten vermeiden. Klingt super. Ist es aber offenbar nicht immer, wie der Fall einer Wolfsburgerin vermuten lässt. Stefanie Moy hat sich an die Redaktion der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung (WAZ) gewendet und sagt: „Ich wurde abgezockt und bin offenbar kein Einzelfall.“ Was ist passiert?

„Ich habe am 5. Januar online eine Geburtsurkunde bei der Stadt Wolfsburg beantragt. Neu ist das Prozedere für mich nicht, ich habe bei unterschiedlichen Kommunen schon öfter Amtsgeschäfte über das Internet erledigt“, schildert Stefanie Moy. Insofern war sie mit dem Prozedere vertraut und es schien alles normal zu sein. Auch die Aufforderung, vorab eine Geldsumme zu überweisen, kam ihr nicht komisch vor, weil sie dieses Vorgehen bereits andernorts erlebt hat.

„Allerdings kam mir die Gebühr in Höhe von 29,90 Euro, die ich zahlen sollte, schon etwas happig vor. Das hat mich zwar stutzig gemacht, aber überwiesen habe ich das Geld trotzdem. Es hat sich ja nicht um eine absurd hohe Summe gehandelt“, beschreibt Moy ihr Vorgehen. Richtig gewundert habe sie sich dann aber eine gute Woche später: Sie erhielt eine Zahlungsaufforderung der Stadt Wolfsburg über 20 Euro, damit ihr Anliegen weiter bearbeitet werden könne.

„Ich habe daraufhin bei der Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, warum ich doppelt bezahlen soll. Sie sagte mir, dass ich offenbar auf eine Betrugsmasche hereingefallen und damit auch kein Einzelfall sei. Das Problem sei bei der Stadt bekannt, aber man könne nichts machen“, erzählt Moy.

Und genau darüber ärgert sie sich sehr: „Wenn es tatsächlich bereits mehrere Vorfälle dieser Art gegeben hat: Warum wird dann die Stadt nicht tätig und warnt die Bürger? Zum Beispiel wäre ein Hinweis auf der Homepage hilfreich, aber auch über die Medien könne man die Öffentlichkeit informieren.

„Ich war völlig ahnungslos und habe natürlich darauf vertraut, dass die Seite der Stadt sicher ist. Erstaunt bin ich auch darüber, dass der Vorgang ja trotz des Betrugs bei der Stadt angekommen ist. Wie geht das?“, ärgert sich die WAZ-Leserin. Und sie fragt sich natürlich, ob und wie sie den Betrug rechtzeitig hätte erkennen können.

Das fälschlich gezahlte Geld könne sie vermutlich abschreiben. „Ich war schon bei meiner Bank, dort hat man mir wenig Hoffnung gemacht, dass ich etwas zurückbuchen kann“, schildert Moy. Auch rechtliche Schritte einzuleiten, sei wenig Erfolg versprechend. „Und dann habe ich bei dieser relativ kleinen Summe ja auch noch die Anwaltskosten“, gibt sie zu bedenken.

„Das Standesamt der Stadt Wolfsburg kann den angesprochenen Fall bestätigen, wobei es sich hier aber nicht wirklich um Betrug handelt, sondern um eine kostenintensive Serviceleistung eines Drittanbieters“, heißt es auf Nachfrage von der Stadtverwaltung. Die Bürgerin habe also gar nicht die Homepage der Stadt Wolfsburg genutzt, sondern eine andere.

Es gebe zahlreiche Seiten und Anbieter im Internet, bei denen Verwaltungsdienstleistungen gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr „bestellen“ können. Die Verwaltungsgebühr, die die Stadt Wolfsburg berechnet, kommt dann noch hinzu.

Und wie läuft das genau? Je nach Anwendung und Formulierung der Anfrage bei der Eingabe in eine Suchmaschine, zum Beispiel Google, werden unterschiedliche Seiten aufgelistet. Bei der Abfrage „Geburtsurkunde Stadt Wolfsburg“ über Google werden neben der offiziellen Homepage der Stadt Wolfsburg und der offiziellen städtischen Seite des Urkundenservices auch andere Seiten und Anbieter vorgeschlagen.

Dort können die Antragstellenden das gewünschte Dokument auswählen und geben dann ihre persönlichen Daten ein. Nach Auswahl des zuständigen Standesamtes wird dann ein Anforderungsschreiben generiert und dem jeweiligen Standesamt zugesendet. Für diesen Service der Antragstellung werden teilweise sehr hohe Servicegebühren verlangt.

„Bei Eingang des Anschreibens ist für die Mitarbeitenden im Standesamt aber nicht ersichtlich, von wem das Schreiben verfasst wurde“, erklärt die Sprecherin der Stadtverwaltung, Christiane Groth.

Die Anfrage werde bearbeitet und die antragstellende Person angeschrieben und um Begleichung der Verwaltungsgebühr gebeten. „Erst zu diesem Zeitpunkt wird den Antragstellenden in der Regel bewusst, dass die bereits für die Serviceleistung gezahlte Gebühr nicht die Verwaltungsgebühr ist und hier doppelte Kosten anfallen“, macht Groth deutlich.

„Auf den der Stadt bekannten Seiten wird aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Behörden handelt, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot eines Drittanbieters“, erklärt die Sprecherin.

Daher empfehle die Stadtverwaltung immer, das Impressum der entsprechenden Homepage vorab zu prüfen. Dort ist die verantwortliche Stelle für den Inhalt und den angebotenen Dienstleistungen aufgeführt. „Nur wenn hier die Stadt Wolfsburg als verantwortliche Stelle aufgeführt ist, wird das angestrebte Verfahren auch von der Stadtverwaltung durchgeführt“, macht Groth deutlich.

Dass sich Organisationen auf den offiziellen Seiten der Stadt Wolfsburg „zwischenschalten“, ist der Stadt nicht bekannt und kann für den vorliegenden Fall auch ausgeschlossen werden. Das beim Standesamt eingegangene Antragsschreiben entspricht nicht den von dem hiesigen System generierten Antragsformularen", sagt Groth.

Das Standesamt beziehungsweise die Verwaltung im Allgemeinen habe keinen Einfluss darauf, welche Suchanfragen von den Antragstellenden gestellt werden und welche Seiten dann für die gewünschten Dienste in Anspruch genommen werden.

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